Cum-Ex-Skandal Steueranwalt Hanno Berger steht vor Auslieferung nach Deutschland

Berger gilt als einer der Hauptverdächtigen im Steuerskandal.
Düsseldorf Nach rund zehn Jahren zeichnet sich das Ende des Schweizer Exils von Hanno Berger ab: Der in Deutschland angeklagte Steueranwalt wird aller Voraussicht nach Anfang 2022 ausgeliefert. Das Schweizer Bundesstrafgericht hat mit einer Entscheidung vom 20. Dezember die Beschwerde Bergers gegen seine Auslieferung abgewiesen. Das erfuhr das Handelsblatt aus Justizkreisen.
Berger gilt als einer der Hauptverdächtigen im Cum-Ex-Steuerskandal, dem wohl größten Fall von Steuerhinterziehung in der Geschichte der Bundesrepublik. Viele Jahre lang handelten Banken und Investoren riesige Aktienpakete rund um den Ausschüttungstermin mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Einziges Ziel: Die Erstattung nicht abgeführter Kapitalertragsteuer. Der Schaden für den Staat wird auf mindestens zwölf Milliarden Euro geschätzt.
Der deutsche Steueranwalt Hanno Berger gilt als eine der Schlüsselfiguren in diesem Skandal. Er beriet Investoren, schrieb Gutachten und verdiente selbst an der Vermittlung von Cum-Ex-Investments. Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft bezeichnet ihn in einer Anklageschrift als „Spiritus Rector“ bei diesen Geschäften.
Neben der Frankfurter Anklage gibt es eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft Köln. Die Ermittler dort werfen ihm vor, an den Cum-Ex-Aktivitäten der Hamburger Privatbank M.M. Warburg beteiligt gewesen zu sein. In weiteren Fällen ist Berger beschuldigt. Der Jurist soll für einen Schaden von mehreren Hundert Millionen Euro mitverantwortlich sein. Berger selbst wies die Vorwürfe bisher stets zurück und beteuerte, legal gehandelt zu haben.
Hanno Berger hat sich bereits Ende 2012 in die Schweiz abgesetzt. Anlass war eine Durchsuchung seiner Kanzlei in Frankfurt im Rahmen der Ermittlungen im Umfeld der Hypo-Vereinsbank. Berger hatte seinen Mandanten, den Immobilienunternehmer Rafael Roth, zu Cum-Ex-Investments beraten. Doch die Steuerbehörden machten nicht mit – und die Staatsanwaltschaft schaltete sich ein.
Strafprozess begann zunächst ohne Berger
Im Laufe der Jahre zeigte sich immer deutlicher, wie eng Berger in die Cum-Ex-Geschäfte eingebunden war – bis hinein in das Jahr 2011. Aus seinem Exil im Bergdorf Zuoz heraus wehrte sich der Anwalt vehement gegen die Vorwürfe, betonte aber auch, sich einem etwaigen Strafverfahren in Deutschland stellen zu wollen. „Ich bin ein Mann des Rechts“, sagte Berger dem Handelsblatt noch Ende 2017.
Als am Landgericht Wiesbaden im März 2021 die erste Hauptverhandlung begann, meldete sich Berger allerdings krank. Der Strafprozess begann ohne ihn. Die hessische Justiz forcierte daraufhin ihre Bemühungen, Berger aus der Schweiz herauszuholen. Auch Nordrhein-Westfalen stellte ein Auslieferungsersuchen.
Am 7. Juli nahm die Kantonspolizei Graubünden Berger fest, seitdem sitzt er in Auslieferungshaft. Berger legte Haftbeschwerde ein, um wieder aus seiner Zelle zu kommen, scheiterte damit aber vor dem Schweizer Bundesstrafgericht. Bergers Taten seien wohl nicht nur nach deutschem, sondern auch nach Schweizer Recht strafbar, hieß es in dem Entscheid des Gerichts.
Nun wies das Bundesstrafgericht auch die Beschwerde gegen die Auslieferung selbst ab. Berger hat noch die Möglichkeit, die Entscheidung innerhalb von zehn Tagen vor dem Bundesgericht anzufechten. Es gilt aber als sehr unwahrscheinlich, dass er damit durchkommen würde. Offenbar sprechen die beiden Länder bereits darüber, wie die Auslieferung praktisch ablaufen soll.
Mehr: Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Cum-Ex-Geschäfte waren strafbar
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Wenn sich der mutmaßliche Steuerstraftäter wieder im Geltungsbereich des Grundgesetzes befindet mache ich eine Flasche Sekt auf.