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Cum-Ex-Geschäfte und die Folgen

Wie Banken in die
Steuerkasse griffen

Cum-Ex-Skandal Steuerforderungen gegen Privatbank SEB steigen auf mehr als 900 Millionen Euro

Die schwedische Bank räumt nach der Razzia durch die Staatsanwaltschaft neue Risiken aus fragwürdigen Aktiengeschäften ein. Diese könnten sogar noch weiter steigen.
16.12.2021 - 12:05 Uhr Kommentieren
Das Geldhaus steht im Fokus der Ermittler. Quelle: Reuters
Privatbank SEB

Das Geldhaus steht im Fokus der Ermittler.

(Foto: Reuters)

Düsseldorf Erst kamen die Ermittler, dann die Post vom Finanzamt: Die schwedische Großbank SEB und ihre deutsche Tochter DSK Hyp stehen wegen fragwürdiger Aktiengeschäfte massiv unter Druck.

Die Staatsanwälte gehen möglichen Straftaten nach. Das Institut soll an potenziell rechtswidrigen Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften beteiligt gewesen sein, die auf eine aus Sicht der Justiz unrechtmäßige Erstattung von Kapitalertragsteuern zielten. Die Nachforderungen an die SEB Bank steigen dramatisch.

Noch während am Mittwoch 80 Staatsanwälte, Steuerfahnder und Polizisten die SEB-Geschäftsräume in Frankfurt durchsuchten, kam ein neuer Bescheid des Finanzamts Frankfurt. Danach soll die deutsche SEB-Tochter DSK Hyp AG weitere 511 Millionen Euro zurückzahlen. Die Bank hatte zuvor von möglichen Forderungen in Höhe von 425 Millionen Euro gesprochen. Nun sind es in Summe 936 Millionen Euro, zuzüglich Zinsen.

Dabei muss es nicht bleiben. „Die gesamte Quellensteuer im Kundengeschäft der DSK Hyp in den Jahren 2008 bis 2015 beläuft sich auf etwa 1,5 Milliarden Euro“, teilte die SEB am Mittwoch mit. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Rückforderungen kommt und dass dies negative finanzielle Auswirkungen auf die SEB hat. Zählt man nur die anfallenden Zinsen hinzu, sechs Prozent pro Jahr, könnte der zu zahlende Betrag auf mehr als zwei Milliarden Euro steigen.

Cum-Ex-Geschäfte zielten auf die Erschleichung von Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Die Beteiligten handelten dabei Aktien im Kreis – oft im Milliardenvolumen. Kennzeichnend für die Deals waren Leerverkäufe in großem Stil. Neben dem eigentlichen Eigentümer ließ sich dabei auch der Käufer der Aktien Kapitalertragsteuern erstatten.

Am Ende standen zwei Erstattungen nur einer tatsächlich abgeführten Steuer gegenüber. Der SEB-Tochter wird eine Beihilfe zu diesen Geschäften vorgeworfen. Sie soll die Leerverkäufer mit Aktien eingedeckt haben.

Finanzministerium hat die Gangart verschärft

Aktiv war die SEB aber auch im Cum-Cum-Geschäft, bei dem es in aller Regel um die Erstattung der Steuern von ausländischen Aktionären ging, die selbst dazu keine Berechtigung haben. Um diese Regel im deutschen Steuerrecht zu umgehen, reichen ausländische Aktionäre ihre Papiere per Leihe oder Kauf und Rückkauf kurzzeitig an deutsche Institute weiter.

Lange waren derartige Gestaltungen in der Geldbranche üblich. Das Bundesfinanzministerium aber hat sie in einem Schreiben vom 9. Juli 2021 als in aller Regel unzulässig bezeichnet. Die Finanzwelt erwartet deshalb eine neue Verfolgungswelle. Der Steuerschaden durch Cum-Cum-Geschäfte soll noch weit höher liegen als der Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte. Letzterer wird auf zwölf Milliarden Euro geschätzt.

Die SEB gibt sich kämpferisch und teilte mit, sich gegen die Zahlungen zu wehren: „Die Bank lehnt diese Rückforderungen entschieden ab und wird sie anfechten.“ In ihren Geschäftsberichten spricht die Bank von einer „unvorhersehbaren Rechtsanwendung“. Die Bank sei „gestützt auf rechtliche Analysen von externer Seite der Auffassung, dass die Rückforderungen der Finanzverwaltung sowohl gegen EU-Recht als auch gegen deutsches Recht verstoßen“.

Das Institut lässt sich von der Kanzlei Clifford Chance beraten, die bereits viele Jahre Erfahrung mit Cum-Ex-Geschäften hat. Allerdings ist ihr Ruf nicht einwandfrei: Dem Steuerchef von Clifford Chance wird Strafvereitelung vorgeworfen. Er soll Ermittlungen im Fall der ABN Amro behindert haben.

Mehr: Jeder gegen jeden – Wie sich Cum-Ex-Beteiligte gegenseitig mit Klagen überziehen

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