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Cum-Ex-StrafprozessRichter Zickler: „Herr Berger, hören Sie doch einfach mal zu“

Das Landgericht Bonn wartet in der Cum-Ex-Affäre auf das Geständnis des Angeklagten Hanno Berger. Der lebt in seiner eigenen Welt.René Bender, Sönke Iwersen, Volker Votsmeier 02.08.2022 - 17:49 Uhr Artikel anhören

Der Angeklagte ist 71 Jahre alt. Ihm drohen 15 Jahre Haft.

Foto: dpa

Düsseldorf. Hanno Berger zerrt auf der Anklagebank des Landgerichts Bonn an der Geduld der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Köln beschuldigt ihn, maßgeblich an einer Steuerhinterziehung von 278 Millionen Euro beteiligt gewesen zu sein. Anfangs hatte Berger eine Wutrede angekündigt, dann verdonnerten ihn seine Anwälte zum Schweigen. Seit einigen Tagen steht ein Geständnis im Raum, aber Berger kommt damit nicht zurecht.

„Wie Sie seit Längerem gemerkt haben, möchte ich eine Einlassung, ich würde sie gern so bald wie möglich machen“, sagte Berger am Montag zum Vorsitzenden Richter Roland Zickler. „Der Punkt ist nur der: Bei vielen Dingen, die ich sage, kommt es auf den exakten Wortlaut an.“ Berger bat darum, seine Aussage auf Tonband aufnehmen zu dürfen. Dann könne er sie dem Gericht vorspielen.

Das sorgte beim Richter für Unverständnis. Drei Prozesse hat Zickler bereits in der Cum-Ex-Affäre geführt – der Begriff bezeichnet eine Methode des Aktienhandels, bei der sich die Beteiligten mehr Steuern erstatten ließen, als sie zahlten. Zickler hat alle Angeklagten verurteilt. Die höchsten deutschen Gerichte haben seine Rechtsauffassung schon in zwei Fällen bestätigt.

Der Richter wies Bergers Wunsch nach Aufzeichnung seiner Aussage ab und erklärte dem Angeklagten, dass Prozesse in Deutschland mündlich geführt werden, nicht per Tonband. Dann gab er ihm einen Rat: „Eine Einlassung ist umso eingängiger, je klarer sie ist“, sagte Zickler.

Natürlich könne Berger vortragen, was er wolle. Aber wie wäre es denn, wenn der Angeklagte „einfach mal unterstellt“, dass das Gericht in diesem Prozess von einer Straftat ausgehe?

Die lange Akte des Herrn Berger

Die Geschäfte, deretwegen Berger sich verantworten muss, stammen von der Hamburger Privatbank M.M. Warburg. Es sind teilweise die Geschäfte, die in drei vorherigen Prozessen allesamt zu Verurteilungen führten.

Wenn man nun annehme, dass die Tat sachlich geklärt sei, sagte Zickler, so wolle das Gericht vor allem wissen, wie Berger seine Rolle in diesen Geschäften einschätze. „Was haben Sie sich dabei gedacht?“, fragte Zickler den Angeklagten. „Diese Frage führt zum Vorsatz und zum einzigen Merkmal, das hier einer intensiven und beweiswürdigen Analyse bedarf. … Alles andere ist vielleicht prozessual schon überholt.“

Bergers Antwort überraschte, obwohl er genau zugehört hatte: „Meine Arbeitsweise war, alles auszugraben, was es dazu gab“, sagte er „In dem Kontext hat der Bankenverband eine große Rolle gespielt… Und Freshfields war eine Benchmark.“ Mit Freshfields spielte Berger auf die Großkanzlei an, die reihenweise Gutachten pro Cum-Ex geschrieben hatte, vor allem für Banken. Zickler erwiderte trocken: „Aber zaubern können die auch nicht.“ Berger ließ nicht locker: „Ich kann Ihnen das nachts um halb zwei noch runterbeten.“

Bei Richter Zickler kam das schlecht an: Er kennt die Akte mit vielen Hundert Seiten, in denen Berger seine Rechtsansichten zu belegen versucht. Neun Jahre Arbeit hatte der Angeklagte, der einmal ein renommierter Steueranwalt war, in seine Verteidigung gesteckt. Damals, im Jahr 2012, war Berger in die Schweiz geflohen, als die Staatsanwaltschaft seine Kanzlei durchsuchte. Von dort aus nannte er die Ermittlungen gegen ihn einen Justizskandal.

Angeklagter beschimpft die Ermittler und den Richter

Die Geschäfte, die ihm vorgeworfen werden, habe es so gar nicht gegeben, sagte Berger. Dabei haben die Angeklagten vor ihm bereits gestanden. Selbst sein ehemaliger Kanzleipartner packte aus. Berger indes bezeichnete ihn als Lügner, die Ermittler betitelte er als „Idioten, Schwachmaten und sozialistische Bande“. Vom Richter sprach er als „Schweinerichter“.

Auch wenn der Bundesgerichtshof, der Bundesfinanzhof und das Bundesverfassungsgericht Cum-Ex-Geschäfte bereits als strafbar und steuerrechtswidrig verurteilt haben – Berger meint es immer besser zu wissen. Als er am Montag zu einer neuen Erklärung ansetzte, unterbrach ihn sein eigener Anwalt. Berger konterte, die Stimmen überschlugen sich. Dann machte der Richter dem Streit ein Ende.

„Herr Berger, hören Sie doch einfach mal zu“, sagte Zickler. „Wenn Ihr Verteidiger die Gedanken des Gerichts aufgreift, ist es aus naheliegenden Gründen sinnvoll zuzuhören. Ich halte das, was Sie hier machen, für keine sinnvolle Strategie. Weil Sie sich selbst Erkenntnismöglichkeiten abschneiden, die Sie erlangen könnten, wenn Sie zuhören.“

Keine Einsicht des 71-Jährigen, dem 15 Jahre Haft drohen

Vor Montag schien es so, als habe Berger das Zuhören doch noch gelernt. Wie das Handelsblatt berichtete, trafen sich Berger und seine Verteidiger mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gerade hinter verschlossenen Türen. Im Gerichtssaal wurde das Gesprächsergebnis verkündet: Berger sei bereit zu einer „geständnisgleichen Einlassung“. Eine Aussage also, die einem Geständnis ähnelt. Das, was Berger am Montag sagte, ähnelte dem nicht.

Ein abzulegendes Geständnis bedeutet, dass ein Angeklagter seine Tat zugibt. Und nicht, dass er ein Tonband vorspielt, auf dem er eine allumfassende Einordnung zum deutschen Steuerrecht präsentiert. Diejenigen, die ein Geständnis Bergers nach dessen jahrelangem Wüten gegen die Justiz für unmöglich hielten, sehen sich nun bestätigt.

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Vielleicht dürfen sie aber auch nicht mehr von Berger erwarten. Der Angeklagte ist 71 Jahre alt. Ihm drohen 15 Jahre Haft. Nicht nur in Bonn, auch in Wiesbaden ist Berger wegen seiner Cum-Ex-Geschäfte angeklagt. Wenn Berger nicht im Gericht sitzt, sitzt er in einer Zelle.

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