Ehemalige Landesbank: Rechtsstreit um WestLB-Nachfolger: NRW muss Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften allein tragen
Portigon gehört rund zwei Dritteln dem Land Nordrhein-Westfalen und einem Drittel der öffentlichen NRW-Bank.
Foto: dpaFrankfurt, Düsseldorf. Die Westdeutsche Landesbank (WestLB) gibt es seit zehn Jahren nicht mehr. Sie wurde nach großen Verlusten und staatlicher Rettung zerschlagen. Doch zwischen ihren beiden Nachfolgegesellschaften, der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) und Portigon, tobt ein Milliardenstreit über Steuerrückforderungen – aus dem jetzt die EAA als Siegerin hervorgegangen ist. Dadurch müssen auch die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen (NRW) nicht mit Extrabelastungen rechnen.
Portigon muss Steuerschulden selbst zahlen und kann sie nicht auf die EAA abwälzen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 4 U 282/21) am Mittwochnachmittag. Es wies eine Klage Portigons ab. Die Steuerverbindlichkeiten der Klagenden seien von dieser zu tragen, so das Gericht.
Aus Sicht des 4. Zivilsenats am Oberlandesgericht (OLG) enthalten die Verträge zwischen den beiden WestLB-Nachfolgefirmen „keine ausdrücklichen Regelungen zur Übertragung eigener Steuerverbindlichkeiten“ von Portigon auf die EAA. Portigon habe die EAA auch nicht über aus den Cum-Ex-Geschäften resultierende steuerliche Risiken aufgeklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Portigon hatte die EAA auf Übernahme der Steuerrückforderungen aus illegalen Cum-Ex-Geschäften verklagt und im Herbst 2021 vor dem Landgericht Frankfurt recht bekommen (Az. 2-27 O 328/20). Die EAA legte Berufung ein. Bei Cum-Ex-Geschäften geht es vereinfacht gesagt um unrechtmäßige Steuererstattungen aus Aktiengeschäften.
Portigon wollte sich zu dem Urteil nicht äußern. Die Anwaltskanzlei Linklaters, die die EAA in dem Fall vertritt, zeigte sich erfreut über das Urteil: Das OLG Frankfurt habe es als erwiesen angesehen, „dass sich die Parteien nie auf eine Übertragung der von der Portigon arglistig verschwiegenen Steuerlasten aus Cum-Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB geeinigt haben“.
Hintergrund des Milliardenstreits ist, dass Portigon aufgrund von Cum-Ex-Geschäften der Düsseldorfer WestLB mit enormen Steuernachzahlungen rechnen muss. Die möglichen Steuerrückforderungen belaufen sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Letztlich aber geht es um rund eine Milliarde Euro.
Die WestLB hat im Zuge von Cum-Ex-Geschäften mutmaßlich 600 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. Portigon musste bereits Rückstellungen in dieser Höhe bilden. Weil es teilweise um lange zurückliegende Jahre geht, kommen enorme Zinsen hinzu.
Auseinandersetzung um Verträge bei der WestLB-Abwicklung
In der Finanzkrise hatte sich die einst größte deutsche Landesbank verspekuliert, sie häufte hohe Verluste an und wurde 2012 auf Druck der EU-Wettbewerbshüter zerschlagen. Portigon wurde im Wesentlichen gegründet, um die Pensionslasten der ehemaligen WestLB-Mitarbeiter zu schultern.
Die EAA soll den Wertpapier- und Kreditbestand der untergegangenen Landesbank abbauen. Gestritten wurde darüber, ob bei der Schaffung der EAA in den Verträgen explizit oder implizit vereinbart wurde, dass auch Steuerverbindlichkeiten der früheren WestLB von der EAA übernommen werden.
Während der erste Eindruck nahelegt, dass hier die eine Staatsbank der anderen die Schuld zuschiebt, zeigt ein Blick in die Eigentümerstruktur, was hinter der Klage steckt. Portigon gehört komplett dem Land NRW. An der EAA halten die beiden nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zusammen 50 Prozent der Anteile, die andere Hälfte liegt beim Land. NRW und die dortigen Sparkassen waren auch die Eigentümer der WestLB. Die Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, Träger und somit quasi Eigentümer sind die Kommunen.
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Als das Handelsblatt 2015 erstmals über einen Datenträger berichtete, auf dem die Cum-Ex-Geschäfte der WestLB dokumentiert waren, stritten die Betroffenen ab, in den Skandal verwickelt zu sein. Ein halbes Jahr später kam die Staatsanwaltschaft ins Haus.
Nach weiteren drei Jahren Ermittlungen gab die Portigon bekannt, sie müsse hohe Rückstellungen bilden – wegen Cum-Ex-Geschäften der WestLB.
Portigon klagt in den USA gegen einen Broker
Juristischen Streit gibt es nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Vereinigten Staaten: Dort hat Portigon eine Klage gegen TP Icap angestrengt, die dem Handelsblatt vorliegt. Die WestLB-Nachfolgegesellschaft sieht sich laut Klageschrift vom Broker getäuscht und fordert nun, dass dieser den Schaden von einer Milliarde Euro begleicht. Portigon äußert sich generell nicht zu laufenden Verfahren.
TP Icap ist ein Inter-Dealer-Broker mit Hauptsitz in London. Tullett Preborn hatte Teile des Wettbewerbers Icap 2016 übernommen. Heute firmiert das Unternehmen deshalb als TP Icap. Weil TP Icap bei der Übernahme nicht gewusst haben will, dass es wegen der Cum-Ex-Geschäfte steuerliche Haftungsrisiken gibt, geht sie in London außerdem gegen die Verkäuferin NEX vor.
Die US-Klage Portigons dreht sich um die Frage, welche Partei davon wusste, dass mit den Deals der Fiskus hintergangen wurde. Die WestLB hatte sich bei den Geschäften immer wieder über Icap mit großen Aktienpaketen eingedeckt. Portigon wirft TP Icap in der Klage nun vor, bei den Transaktionen selbst getäuscht worden zu sein. Man habe nicht gewusst, dass die Aktien nicht dem Broker gehörten, sondern dieser sich die Papiere nur geliehen hatte.
Das hatte eben zur Folge, dass sich sowohl der eigentliche Eigentümer die Kapitalertragsteuer erstatten ließ als auch die WestLB als Leerkäuferin. Diese Doppelerstattung kennzeichnet die klassischen Cum-Ex-Geschäfte. TP Icap weist die Forderungen zurück.
Tatsächlich bestehen große Zweifel, ob die Version der Portigon glaubhaft ist. Die bisherigen Strafverfahren haben erwiesen, dass in der Regel die an den Deals beteiligten Institute wussten, dass ihre Profite aus der Steuerkasse stammten. Der ehemalige NRW-Justizminister Peter Biesenbach nannte die Geschäfte eine „industriell betriebene Steuerhinterziehung“.
Die Staatsanwaltschaft hat wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung längst ein Ermittlungsverfahren auch gegen ehemalige WestLB-Händler und -Manager eingeleitet. Zunächst lag der Fall bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, inzwischen hat die Kölner Behörde den Fall übernommen.
Beschuldigt sind 18 Personen, darunter auch Ex-Vorstände. In Köln laufen die Fäden etlicher Cum-Ex-Verfahren zusammen. Rund 120 Komplexe liegen dort auf dem Tisch, mit insgesamt mehr als 1600 Beschuldigten.