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  5. Cum-Ex-Skandal: In der WestLB-Steueraffäre drohen neue Lasten

Mögliche SteuernachzahlungenCum-Ex-Skandal bei WestLB: Nachfolgebank will Schäden auf Sparkassen abwälzen

Geldgeber der ehemaligen WestLB fordern Entschädigung von der Folgegesellschaft Portigon. Den möglichen Schaden versucht die Bank anderen aufzubürden. Es geht um eine Milliarde Euro.Sönke Iwersen, Volker Votsmeier 21.04.2021 - 04:00 Uhr Artikel anhören

Auch nach der Abwicklung der Landesbank drohen noch Schäden aus dem Cum-Ex-Skandal.

Foto: Reuters

Düsseldorf. Neun Jahre ist das Ende der WestLB nun her, aber die Rechnung für den Kollaps der ehemaligen Landesbank ist immer noch nicht bezahlt. Milliarden kostete die Abwicklung des maroden Instituts 2012. Der Rettungsplan sah die Gründung zweier Folgegesellschaften vor – die Portigon AG und die Erste Abwicklungsanstalt (EAA). Schon vor Jahren schienen die Aufräumarbeiten auf einem guten Weg. Doch dann wurde der Steuerfahndung Wuppertal von einem Insider ein Datenträger angeboten.

Als das Handelsblatt 2015 erstmals über darauf festgehaltene Cum-Ex-Geschäfte berichtete, stritten die Betroffenen ab, in den Skandal verwickelt zu sein. „Der Portigon AG liegen keine Erkenntnisse vor, dass die ehemalige WestLB dubiose Cum-Ex-Geschäfte betrieben hat“, sagte ihr Sprecher.

Ein halbes Jahr später kam die Staatsanwaltschaft ins Haus. Nach weiteren drei Jahren Ermittlungen gab die Portigon bekannt, sie müsse Rückstellungen von gut einer halben Milliarde Euro bilden – wegen Cum-Ex-Geschäften der WestLB.

Die Kosten könnten weiter wachsen. Ehemalige Geldgeber der WestLB haben Portigon auf Schadensersatz verklagt. Am 4. Mai steht eine mündliche Verhandlung am Landgericht Düsseldorf an. In einem Schriftsatz haben die Kläger zunächst nur einen Bruchteil der möglichen Forderung eingereicht – das spart Gerichtskosten. Die Kläger wollen die ehemaligen NRW-Finanzminister und Ex-Bank-Aufsichtsräte Norbert Walter-Borjans (SPD) und Helmut Linssen (CDU) in den Zeugenstand rufen. Auch andere Investoren haben bereits Klage eingereicht. Ausgang offen.

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