Premium Steuer-Professor Christoph Spengel „Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Gesetzeslücke“

Der Professor für betriebswirtschaftliche Steuerlehre lehrt an der Universität Mannheim und arbeitet am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). Als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats berät er zudem regelmäßig das Bundesfinanzministerium.
Herr Spengel, seit einigen Jahren verweigern Finanzbehörden die Auszahlung von Kapitalertragsteuern bei Aktiendeals, bei denen eine nur einmal abgeführte Steuer mehrfach abgerechnet wird. Ist das aus steuerrechtlicher Sicht haltbar?
Ja, denn das entsprach stets der jeweiligen Gesetzeslage. Es gab danach niemals die Möglichkeit, einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach anzurechnen.
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