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Cum-Ex-Geschäfte und die Folgen

Wie Banken in die
Steuerkasse griffen

Premium Steuerhinterziehung Im Cum-Ex-Skandal rollt die Anklagewelle an

Die Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften gibt Staatsanwälten und Gerichten Rückenwind. Zahlreiche Verfahren stehen bevor, Haftstrafen sind zu erwarten.
02.08.2021 - 17:48 Uhr
Bestätigung vom Bundesgerichtshof. Quelle: imago images/CoverSpot
Landgericht Bonn

Bestätigung vom Bundesgerichtshof.

(Foto: imago images/CoverSpot)

Köln Der ehemalige Manager der Fondsgesellschaft Warburg Invest ist als Nächster an der Reihe: Ende September soll am Landgericht Bonn der Strafprozess gegen den Angeklagten beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schwere Steuerhinterziehung in den Jahren 2009 und 2010 vor. Er soll für einen vermuteten Schaden von fast 157 Millionen Euro mitverantwortlich sein.

Gemessen an der Zahl der Ermittlungen zu den Cum-Ex-Geschäften ist es an den Gerichten noch ruhig: Gerade einmal vier Hauptverhandlungen sind abgeschlossen oder laufen an den Landgerichten Bonn, Wiesbaden und Frankfurt – und das bei rund 100 Ermittlungsverfahren mit deutlich über 1000 Beschuldigten.

Doch die Ruhe ist trügerisch: Schon in naher Zukunft dürfte es eine Welle neuer Anklagen geben. Ein Treiber ist die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs, mit der das erste Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt wurde: Im Frühjahr 2020 verdonnerte das Gericht die Hamburger Privatbank M.M. Warburg zur Einziehung von 176 Millionen Euro Kapitalertragsteuern.

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