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Cum-Ex-Geschäfte und die Folgen

Wie Banken in die
Steuerkasse griffen

Steuerskandal Cum-Ex-Prozess: Französische Depotbank Caceis fordert 300 Millionen Euro

Ein Kronzeuge im Cum-Ex-Prozess belastet die Depotbanken schwer – unter ihnen Caceis. Das französische Institut wiederum klagt selbst auf eine dreistellige Millionensumme.
03.12.2020 - 18:36 Uhr Kommentieren
Das Landgericht Bonn richtete 2018 eigens eine neue Strafkammer ein, um die Flut der anstehenden Klagen zu bewältigen. Quelle: dpa
Landgericht Bonn

Das Landgericht Bonn richtete 2018 eigens eine neue Strafkammer ein, um die Flut der anstehenden Klagen zu bewältigen.

(Foto: dpa)

Bonn Im zweiten deutschen Verfahren um sogenannte Cum-Ex-Transaktionen hat am Donnerstag einer der Kronzeugen vor dem Landgericht Bonn ausgesagt. Dabei belastete er den Angeklagten, den früheren Generalbevollmächtigten der noblen Hamburger Privatbank M.M. Warburg, schwer. Allerdings waren auch seine eigene Rolle und sein eigenen Verstrickungen weit stärker Thema, als ihm das lieb sein konnte. 

Das Verfahren in Bonn ist bereits der zweite Cum-Ex-Prozess in Deutschland. Der lateinische Begriff Cum-Ex steht für jenen Handel von Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividende, den Akteure einst so trickreich organisierten, dass der Staat eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach erstattete. So erlitt der Fiskus einen Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe. Die strafrechtliche Aufarbeitung ist in vollem Gange. Die ersten Anklagen sind geschrieben. Im Umfeld zahlreicher Banken wird noch gegen rund 1000 Beschuldigte ermittelt.

Auch im ersten Prozess hat der Kronzeuge mehrfach ausgesagt. Der sportliche Endvierziger im eng geschnittenen grauen Anzug gehört zu den Verdächtigen, hat sich aber entschieden, reinen Tisch zu machen. Aus dem Zeugenstand heraus berichtete er am Donnerstag nicht nur aus seiner Sicht davon, wie die Warburg Gruppe und einige Bank-Manager bei den Geschäften mitgemacht haben. Seine Ausführungen gingen darüber hinaus.

Der Jurist sprach von einer Cum-Ex-Industrie, die arbeitsteilig am Werk gewesen ist. Nur weil viele Räder ineinandergriffen, war der kollektive Griff in die Staatskasse überhaupt möglich, das machte der Zeuge deutlich.

Eine besondere Rolle schreibt der Mann den Depotbanken zu. Dort lagerten Verkäufer und Käufer der Cum-Ex-Deals ihre Wertpapiere. Es fallen die Namen Apobank, Deutsche Bank und Caceis. Der Wahl-Schweizer offenbarte auch, dass er sich mit dem französischen Institut eine juristische Schlacht liefert. Die Bank habe ihn sowie 29 weitere einstige Cum-Ex-Akteure auf 300 Millionen Euro verklagt.

Caceis erhebt schwere Vorwürfe

Ein Sprecher des Landgerichts München I bestätigte, dass es zwei Klagen der Bank gegen viele Beklagte gibt. Die bayerische Finanzverwaltung will Caceis ihrerseits für Cum-Ex-Schäden von 312 Millionen in Haftung nehmen.

Als der Zeuge davon berichtete, wirkte er angegriffen. Die Klage mache ihn wütend und lasse ihn unruhig schlafen, sagte er dem Vorsitzenden Richter Roland Zickler. Caceis behaupte in der Klage, dass er das Institut „hinter die Fichte geführt“ habe. Der 49-Jährige weist das zurück und hat seinerseits reagiert. Caceis habe genau gewusst, wie das Geschäft funktioniert. Deshalb habe er inzwischen Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetrugs gestellt. Auch die Kanzlei Hengeler Mueller – Prozessbevollmächtigte von Caceis – habe dabei mitgewirkt. Die Kanzlei wies die Vorwürfe zurück, Caceis lehnte einen Kommentar ab.

Der Zeuge wurde aber nicht nur bei seinen Auskünften über die gegen ihn angestrengte Klageverfahren emotional. Wenig später stockte seine Stimme, als er davon berichtete, dass er vor wenigen Monaten ein Schreiben der deutschen Botschaft in der Schweiz erhalten habe. Der Inhalt: Die Düsseldorfer Finanzverwaltung habe beantragt, ihm den deutschen Pass zu entziehen. Dies sei möglich, wenn sich jemand mit Steuerfluchtwillen aus Deutschland absetze.

Inzwischen ist davon beim Zeugen nicht mehr die Rede. Das Vorgehen der Finanzverwaltung könnte aber in einem anderen Fall interessant sein. Für die Behörden könnte dies ein Einfallstor werden, um Hanno Berger habhaft zu werden. Der angeklagte Ex-Partner des Kronzeugen lebt im Schweizer Exil. Wenn Berger keinen deutschen Pass mehr besäße, verlöre er sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz.

Mehr: Cum-Ex-Prozess: Angeklagter schiebt die Schuld auf Warburg-Berater und die Deutsche Bank

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