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Honorarberatungsgesetz Anleger sind bei Beratungshonorar knauserig

Seit August gelten neue Honorar-Regeln für Finanzprodukte. Verbraucher sollen leichter erkennen, wie und von wem die Beratung vergütet wird. Wieviel die Deutschen dafür bezahlen wollen und was ein Experte Anlegern rät.
03.11.2014 - 11:59 Uhr Kommentieren
Auch wenn viele Bank- und Versicherungskunden sich über eine ausführliche Beratung freuen: Die gibt es nicht umsonst. Quelle: dpa

Auch wenn viele Bank- und Versicherungskunden sich über eine ausführliche Beratung freuen: Die gibt es nicht umsonst.

(Foto: dpa)

München Es wird einem nichts geschenkt, haben wohl so manche Eltern ihrem Kind als guten Ratschlag auf den Weg gegeben, wenn es mal wieder über seine Hausaufgaben maulte. Und auch heute noch hat dieser Spruch einen wahren Kern. Denn auch wenn viele Bank- und Versicherungskunden sich über eine ausführliche - und vermeintlich kostenlose - Beratung freuen: Die gibt es nicht umsonst. Egal, ob man es sieht oder nicht: Als Kunde bezahlt man. Stichwort: Provision.

Vom Kaufbetrag einer Anlage, den Einzahlungen für eine Versicherung und aus dem Depotvermögen ziehen Provisionsberater den Lohn für ihre Arbeit ab. Und das nicht zu knapp. Für eine Lebensversicherung können durchaus mehr als 1000 Euro in die Taschen des Vermittlers abgehen. Fonds oder andere Finanzprodukte gibt es ebenfalls nicht umsonst.

Eine Tatsache, die vielen Verbrauchern nicht bewusst ist und unter Verbraucherschützern immer wieder für Kritik sorgt. Anlegern würden Produkte aufgedrängt, die nicht zu ihnen passen, aber lukrativ für den Berater seien, lautet der Vorwurf.

Darauf hat die Bundesregierung nun reagiert: Zum 1. August wurde das Honorar-Anlageberatungsgesetz verabschiedet. Damit wollen die Bundespolitiker neben dem Anlageberater, der über Provisionen aus dem Verkauf von Produkten entlohnt wird, den Honorarberater etablieren.

Der soll für seine Leistung direkt vom Anleger bezahlt werden - unabhängig vom Verkauf von Produkten. Allerdings regelt das neue Gesetz nur die Beratung für Wertpapiere und andere Depotanlagen. Versicherungen, Bauspar- und Sparverträge fehlen.

Das ist nur einer der Punkte, die Kritiker monieren. Aber trotz aller Mängel: Das Gesetz setzt ein Zeichen, dass es mehrere Formen der Beratung gibt, meinen Beobachter. Schon jetzt gibt es zwar sowohl Provisionsberatung als auch Honorarberatung - aber letztere nimmt einen verschwindend kleinen Anteil am Markt ein. Und das wird sich wohl so schnell nicht spürbar ändern, Gesetz hin oder her.

Aktuelle Umfragen zeigen, dass sich die große Mehrheit der Deutschen nur schwer vorstellen kann, für eine gute Versicherungs- oder Finanzberatung ein Honorar zu bezahlen. Nur jeder fünfte Bundesbürger würde für diese Dienstleistung Geld auf den Tisch legen, ergab eine Studie im Auftrag der ServiceRating GmbH.

„Sozialpolitischer Kollateralschaden“
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