Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Allianz und Zurich Versicherer kürzen Rentenzusagen

Inhaber fondsgebundener Rentenversicherung bekommen die Folgen der Niedrigzinsen zu spüren. Die beiden marktführenden Versicherer haben nun die Mindesthöhe für die zugesagte Rente gekürzt.
03.01.2017 - 16:38 Uhr 2 Kommentare
Wer eine fondsgebundene Versicherung abgeschlossen hat, muss wegen Niedrigzinsen mit kleinerer Rente rechnen. Quelle: dpa
Lebensversicherung

Wer eine fondsgebundene Versicherung abgeschlossen hat, muss wegen Niedrigzinsen mit kleinerer Rente rechnen.

(Foto: dpa)

Auch die Inhaber fondsgebundener und anderer kapitalmarktnaher Lebensversicherungen bekommen nun die Folgen der niedrigen Zinsen zu spüren. Marktführer Allianz Leben und Zurich (früher Deutscher Herold) haben die Mindesthöhe der Renten gekürzt, die sie den Käufern dieser Policen in früheren Jahren versprochen hatten. Ein Allianz-Sprecher bestätigte am Dienstag einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass der Lebensversicherer nach der vorgeschriebenen Überprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer als Treuhänder den sogenannten Rentenfaktor gekürzt habe. Er ist dafür maßgeblich, wie hoch die monatliche Rente mindestens ausfällt, wenn sich der Kunde am Ende der Ansparphase dafür und nicht für eine sofortige Auszahlung der Lebensversicherung entscheidet.

Die Kürzung betrifft bei der Allianz Verträge aus den Jahren 2001 bis 2011. Für sie gilt künftig ein Rentenfaktor von 1,75 Prozent, bisher hatte die Kennziffer bei 2,75 oder 2,25 Prozent gelegen. 2005 war sie schon einmal gesenkt worden. Erlaubt ist das nur, wenn die Versicherten im Schnitt unerwartet alt werden oder wenn die Zinsen dauerhaft niedrig sind. Die Finanzaufsicht BaFin muss darüber informiert werden, ein Treuhänder muss die Berechnungen prüfen. Der Rentenfaktor ist etwa mit dem Garantiezins bei klassischen Policen vergleichbar. Dieser war in den vergangenen Jahren nach und nach drastisch gesenkt worden. Seit 1. Januar liegt er nur noch bei 0,9 Prozent.

Auch ein Sprecher von Zurich bestätigte den Zeitungsbericht. Der Rentenfaktor sei zum Jahreswechsel um 18 bis 25 Prozent gekürzt worden.

Bei der Allianz sind rund 700.000 Verträge von der Kürzung betroffen. "Wir rechnen aber nicht damit, dass das tatsächlich zu einer niedrigeren Rente führt", sagte der Sprecher. Denn die Senkung der Mindestzusage führe dazu, dass der Versicherer die Beiträge weiterhin in Fonds oder andere Kapitalmarkt-Produkte stecken könne und sie nicht stattdessen in Staatsanleihen oder andere niedrig verzinste Anlagen investieren müsse. Seit einigen Jahren biete die Allianz wie die meisten Lebensversicherer keine Policen mit Rentenfaktor mehr an, sondern sage bei Fonds-Policen nur noch den Beitragserhalt zu.

Das Beispiel könnte Schule machen. Viele Lebensversicherer orientieren sich am Verhalten des Marktführers. Die BaFin teilte mit, mit der Senkung des Rentenfaktors sei keine Kürzung bereits zugesagter Garantien verbunden. Je höher der Rentenfaktor, desto niedriger sei tendenziell die Überschussbeteiligung, die der Lebensversicherer über die feste Zusage hinaus erwirtschaftet.

  • rtr
Startseite
Mehr zu: Allianz und Zurich - Versicherer kürzen Rentenzusagen
2 Kommentare zu "Allianz und Zurich: Versicherer kürzen Rentenzusagen "

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Lieber ungenannter Verfasser des Artikels,

    ich glaube, sie sollten den Artikel grundsätzlich überdenken und neu verfassen.

    Die Sache mit den Rentenfaktoren ist nicht nachvollziehbar. Ich kenne aus meiner Beratungspraxis bei fondsgebundenen Versicherungsverträgen ausschließlich Rentenfaktoren in der Form wie beispielsweise "30 Euro pro 10.000 Euro Kapital zu Rentenbeginn".
    Und: "Der Rentenfaktor ist" in keinster Weise "etwa mit dem Garantiezins bei klassischen Policen vergleichbar."
    Den Satz "Seit einigen Jahren biete die Allianz wie die meisten Lebensversicherer keine Policen mit Rentenfaktor mehr an, sondern sage bei Fonds-Policen nur noch den Beitragserhalt zu." sollten Sie nicht so stehen lassen.
    Denn erstens bietet auch die Allianz weiterhin einen Rentenfaktor bei Fondspolicen an, wenn auch mit "weichen" Rentenfaktoren wie die meisten anderen Versicherer auch.
    Zweitens sagt sie nur bei bestimmten Tarifen den Beitragserhalt zu. Bei den "normalen" Fondspolicen gibt es keine Beitragsgarantie.

    Ich befürchte, hier wurden klassisch garantieverzinste Tarife mit Fondspolicentarifen mit den Themen der Garantiezinssenkung (für "klassische" Neuverträge) mit Kürzung der Überschussbeteiligung in einen Topf geworfen. Rentenfaktoren betreffen nicht die Kapitalbildungsphase, sondern die Verrentungsphase.
    Und zum Schluss: ich kenne keine Police in Deutschland, die - im Gegensatz zu der Aussage in Ihrem Artikel - in der Verrentungsphase die Kundengelder noch in Fonds investiert lässt. Leider.
    Die Kürzung der Rentenfaktoren bei Fondspolicen ist deshalb kein wirkliches Thema. Die bisherigen Rentenfaktoren haben bereits utopische Lebenserwartungen vorausgesetzt.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an mich ([email protected]).
    Mit freundlichen Grüßen

  •  
    Beitrag von der Redaktion gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich. http://www.handelsblatt.com/netiquette 

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%