AWD und Swiss Life Select Anleger scheitern vor BGH zu Verjährungsfragen

Der Finanzvertrieb wurde von dem Schweizer Versicherer Swiss Life übernommen – und 2013 in „Swiss Life Select“ umbenannt.
Karlsruhe Vier Ehepaare sind mit Schadenersatzklagen gegen den Finanzdienstleister und AWD-Nachfolger Swiss Life Select wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung beim Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die Forderungen seien verjährt, urteilten die Karlsruher Richter am Donnerstag. Die möglichen Schadenersatzforderungen gegen den AWD-Nachfolger könnten die Anleger damit nicht mehr durchsetzen. (Az.: III ZR 189/14 u.a.)
Die Paare hatten sich 1999 und 2001 an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt und fühlten sich im Nachhinein falsch beraten. Um zu verhindern, dass ihre Forderungen verjähren, hatten sie später Güteanträge bei einer Gütestelle in Freiburg eingereicht. Diese basierten auf Mustern, die von Anwälten vorformuliert worden waren. Die Anträge seien zu ungenau gewesen, urteilte der BGH nun. Die Anleger hätten weder die konkrete Kapitalanlage genannt, noch den ungefähren Beratungszeitraum oder das Verfahrensziel.
Die Entscheidung ist nach BGH-Angaben für tausende Anleger von Bedeutung. Über den Vorwurf der Falschberatung entschieden die Richter nicht.
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