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IFRS 17 Neue Bilanzierungsregel für Versicherer kommt ein Jahr später

Der Bilanzierungsstandard IFRS 17 für Versicherer wird erneut aufgeschoben. Betroffen sind die ganz großen Namen wie Allianz, Munich Re oder Talanx.
26.06.2019 - 16:01 Uhr Kommentieren
Der Versicherer rechnet durch die neuen Bilanzierungsstandards mit hohen Kosten. Quelle: Reuters
Allianz

Der Versicherer rechnet durch die neuen Bilanzierungsstandards mit hohen Kosten.

(Foto: Reuters)

München Der neue Bilanzierungsstandard IFRS 17 für Versicherer wird wohl erst zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Experten des International Accounting Standards Board (IASB), welches die Standards entwickelt und verabschiedet, haben am Mittwoch gegenüber den letzten Plänen von 2017 in insgesamt sieben Bereichen Änderungen vorgeschlagen – verbunden mit einem Aufschub bei der Erstanwendung um ein Jahr.

Damit ist die Entwicklungsgeschichte der Standards um ein Kapitel reicher. Denn die Frage, wie Versicherungsverträge besser in der Bilanz börsennotierter Assekuranzen abgebildet werden können, beschäftigt Experten schon seit mehr als 20 Jahren.

Vor zwei Jahren war schließlich die Ausgestaltung des neuen Bilanzierungsstandards IFRS 17 fertig. Dabei ging es vor allem darum, die bisher heterogenen lokalen Anforderungen für die Rechnungslegung von Versicherern zu ersetzen. Einheitliche Standards und eine bessere Vergleichbarkeit der Branche waren der Wunsch.

Ursprünglich war die Einführung für 2021 geplant. Jetzt schlagen die Experten einen Aufschub bis 2022 vor. Unter anderem sollen nun Abschlusskosten auf die erwartete Laufzeit verteilt werden können. Zudem besteht die Möglichkeit, Gewinne aus Rückversicherungsverträgen zu zeigen, wenn sie Verluste aus dem Bruttogeschäft ausgleichen.

Betroffen sind von den Plänen in Deutschland lediglich eine Handvoll Versicherer, dafür aber die ganz großen Namen wie Allianz, Munich Re oder Talanx. Sie sind börsennotiert und müssen deshalb die neuen Regeln anwenden.

Ursprünglich war gedacht, dass – quasi als Probe – ab dem kommenden Jahr bereits ein paralleler Lauf zwischen den alten Regeln nach IFRS 4 und den neuen Regeln nach IFRS 17 stattfinden soll, ehe dann ab 2021 komplett neu bilanziert wird. IFRS 4, die ursprünglich im Jahr 2004 lediglich als Übergangsregel gedacht war, hat damit nun ein Jahr länger Bestand.

Standard behebt einen Makel

Von Experten kam Zustimmung zu den Vorschlägen. Würde dadurch doch künftig ein wesentlicher Makel behoben, nämlich die fehlende Vergleichbarkeit der Versicherer aufgrund unterschiedlicher juristischer Vorschriften. Die gibt es für die Branche bisher selbst innerhalb der EU.

„Das, was die Versicherer derzeit zusätzlich unter IFRS und Solvency II berichten, ist für eine Performancemessung unzureichend“, kritisiert Frank Ellenbürger, Bereichsvorstand Versicherungen beim Berater KPMG. Es sei deshalb wichtig, dass der Standard zum jetzt vorgeschlagenen Zeitpunkt im Jahr 2022 auch wirklich zur Anwendung komme.

Keine Veränderungen bei der Bilanzierung ergeben sich im Moment noch für die vielen kleinen Versicherer im Land. Die bilanzieren weiter nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Branchenkenner gehen jedoch davon aus, dass nach erfolgreicher Einführung der neuen IFRS-Regeln diese auch als Vorlage dienen werden, um die hier maßgebliche Europäische Versicherungsbilanzrichtlinien zu überarbeiten. Die gilt bereits seit dem Jahr 1991 und sollte früheren Aussagen aus der EU-Kommission zufolge ebenfalls geändert werden. Sowohl der Konzern- als auch der Einzelabschluss nach HGB wären dann betroffen.

Die Branchenriesen, die nun zuallererst umstellen müssen, beschäftigen sich bereits seit Jahren mit der Umstellung. Bei der Allianz rechnet man dabei früheren Aussagen zufolge mit hohen Kosten. „IFRS erfordert Investitionen in IT und Prozesse, wir rechnen mit einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag“, sagte Roman Sauer im vergangenen Jahr. Als Head of Group Accounting & Reporting ist er bei der Allianz für die Prozess verantwortlich.

Die hohen Kosten waren für manche Versicherer bisher auch ein Grund, bei der Umsetzung des Projektes eher auf der Bremse zu stehen. Sind die Auswirkungen doch vom Aktuariat über die IT-Abteilung, im Risikomanagement, Investor Relations bis hin zur Personalentwicklung zu spüren. „Für alle Versicherer mit Projektmüdigkeit ist das ein Weckruf, den Projektfortschritt zu beurteilen und das Projekt wiederzubeleben“, fordert Mary Trussell, Partnerin bei KPMG.

Bis zum 25. September können die Versicherer nun ihre Kommentare zu den neuen Vorschlägen der IASB abgeben. Mitte kommenden Jahres soll dann die endgültige Änderung veröffentlicht werden.

Mehr: Der deutsche Versicherungskonzern Allianz verkauft für fast eine Milliarde Euro sein Vertriebs-Joint-Venture an die spanische Großbank Santander.

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