Krankenversicherung BGH-Urteil könnte Privatversicherten einen Geldregen bescheren
Frankfurt Das Urteil könnte Krankenversicherer hart treffen – und Versicherten deutliche Nachzahlungen bescheren: Am Mittwoch entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das bisherige System der Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung.
Seit ein Urteil des Amtsgerichts Potsdam 2016 erstmals die seit Jahren geübte Praxis infrage gestellt hat, kämpft die Branche mit Zweifeln, ob die millionenschweren Tariferhöhungen der vergangenen Jahre auf einer juristisch unanfechtbaren Grundlage stehen.
Die Brandenburger Richter erklärten damals eine Beitragsanhebung der Axa-Krankenversicherung für unwirksam, weil der unabhängige Treuhänder, der die Erhöhung absegnen muss, regelmäßige Einkünfte vom französischen Konzern bezog.
Unmittelbar betroffen von der Entscheidung waren zunächst zwar nur der Versicherer Axa und der Kläger. Sollte das Urteil jedoch Schule machen, könnten auf die Branche immense Schadenersatzforderungen zukommen. Von Milliardensummen sprachen im Vorfeld sogar die Klägeranwälte.
Denn die Forderungen können sich je Versicherten schnell auf mehr als 10.000 Euro addieren, was sich angesichts von insgesamt 8,75 Millionen Menschen in Deutschland mit einer privaten Krankenvollversicherung für die Branche schnell zu einem finanziellen Problem entwickeln könnte.
Rechtsanwalt Knut Pilz von der Berliner Kanzlei Pilz Wesser & Partner, der gegen die Axa klagte, hatte im Fall eines Sieges in Karlsruhe deshalb bereits eine Klagewelle in Aussicht gestellt. Der Anwalt betreut für die Kanzlei auch zahlreiche andere Verfahren, bei denen es um ähnliche Vorwürfe geht.
Gebannt blickt die Branche darum nach Karlsruhe, wo an diesem Mittwoch der BGH endgültig die Rechtsgrundlage für Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung klären will.
Für die Axa und die privaten Krankenversicherer geht es dabei um viel – auch wenn das Urteil bislang nur einen Einzelfall betrifft und keine bindende Kraft für alle Versicherten besitzt. Doch viele Versicherungen wenden seit Jahren das von den Potsdamer Richtern in Zweifel gezogene Modell der Treuhänder an.
So arbeitet auch die zur Ergo zählende DKV nach eigenen Angaben bei der Prüfung von Tariferhöhungen bereits seit 2004 mit ein und demselben Treuhänder zusammen. Inzwischen sind deshalb gegen die halbe Branche Klagen anhängig, unter anderem Signal Iduna, Allianz und die Gothaer müssen sich vor Gericht gegen Klagen von Kunden erwehren.
Zuletzt meldete die Anwaltskanzlei Pilz Wesser und Partner, die die meisten Kläger betreut, 60 abgeschlossene Gerichtsverfahren. In nur einem Fall habe man verloren, sagte Anwalt Knut Pilz, der auch am Mittwoch in Karlsruhe die Interessen des Klägers vertritt. In dem konkreten Fall wehrt sich sein Klient gegen Tariferhöhungen der Axa aus den Jahren 2012 und 2013.
Doch wie funktioniert das System genau? Nach geltendem Recht prüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nicht selbst Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherer auf versicherungsmathematische Richtigkeit. Dies überlässt sie vielmehr „unabhängigen“ Treuhändern, die sich besser mit der komplexen Materie auskennen.
In dem verhandelten Fall gegen die Axa waren die Richter der Ansicht, dass der bestellte Treuhänder nicht unabhängig gearbeitet hat und die von ihm abgesegneten Beitragsanpassungen somit zu Unrecht durchgeführt wurden.
Als Beweis für eine fehlende Unabhängigkeit des Treuhänders wurde von den Potsdamer Richtern angeführt, dass dieser – inzwischen verstorbene – Treuhänder mehr als 30 Prozent seiner Einnahmen von dem Kölner Versicherer erhalten hat. Die Richter gab zudem an, dass der Treuhänder 15 Jahre lang für die Prüfung der Tarife der Axa verantwortlich war und dafür mindestens 150.000 Euro im Jahr von der Versicherung bekommen haben soll.
Die Grenze von 30 Prozent findet sich allerdings nicht im Versicherungsrecht, sondern im Handelsgesetzbuch. Danach dürfen Wirtschaftsprüfer nicht den Jahresabschluss eines Unternehmens testieren, wenn sie in den zurückliegenden fünf Jahren jeweils mehr als 30 Prozent ihrer Einnahmen von der zu prüfenden Gesellschaft bezogen haben.
Es ist rechtlich umstritten, ob diese Grenze so einfach auf das Treuhändersystem der PKV übertragen werden kann. Thilo Schumacher, Vorstand der Axa-Krankenversicherung in Deutschland, glaubt nicht daran. „Aus unserer Sicht steht im entsprechenden Gesetz ganz klar, dass die Finanzaufsicht Bafin die Unabhängigkeit der Treuhänder prüft – und daher sind wir überzeugt, dass die Auslegung des Potsdamer Amtsgerichts keinen Bestand haben wird“, argumentiert er. Auch die Finanzaufsicht Bafin stellte sich auf die Seite der Versicherer.
Die bisher höchstinstanzliche Entscheidung kommt vom Oberlandesgericht (OLG) Celle, das zu dem Schluss kam, dass die Unabhängigkeit des Treuhänders im Zivilprozess gar nicht überprüft werden könne. Das sei allein Sache der Versicherungsaufsicht Bafin. Doch viele Amts- und Landgerichte haben die Erhöhungen für unwirksam erklärt, weil sie den dafür notwendigen Treuhänder nicht für unabhängig hielten oder die Begründung für unzureichend.
„Letzten Endes wird der BGH entscheiden“, prognostizierte Axa-Manager Schumacher bereits vor mehr als einem Jahr. Er sei fest überzeugt, dass dieser „eine Entscheidung treffen wird, die die Richtigkeit unserer rechtlichen Auffassung bestätigt.“ Sehr bald schon könnte Schumacher wissen, ob er damit Recht behält. Das Urteil könne noch am selben Tag oder aber auch an einem späteren Extra-Termin verkündet werden, heißt es.
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