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Lebensversicherung Clerical Medical zahlt Schadensersatz

Der Name klingt vielversprechend, aber die Lebensversicherung „Wealthmaster Noble“ war ganz und gar nicht nobel. Der Versicherer Clerical Medical hat das nun eingesehen und will 254.500 Euro Schadensersatz zahlen.
02.02.2012 - 14:01 Uhr 1 Kommentar
Die Klägerin erhielt statt 6,5 Prozent Rendite höchstens 3 Prozent. Quelle: gms

Die Klägerin erhielt statt 6,5 Prozent Rendite höchstens 3 Prozent.

(Foto: gms)

Karslruhe Hunderte Opfer des britischen Versicherers Clerical Medical dürfen auf vollen Schadenersatz hoffen. Das Finanzhaus nahm im Rechtsstreit um seine Kapitallebensversicherung „Wealthmaster Noble“ seine eigene Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurück und erkannte den Anspruch der geschädigten Klägerin auf 254.500 Euro an, wie der BGH am Donnerstag mitteilte.

Von hunderten ähnlichen Fällen sind mittlerweile 30 beim BGH angekommen. Für sie will das Gericht seiner Mitteilung zufolge „alsbald“ Verhandlungstermine ansetzen (Az: IV ZR 269/10).

In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin 2002 eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung angeschlossen, die mit einem Darlehen über 247.000 Euro als Einmalprämie vorab finanziert wurde. Die Zinsen für das Darlehen in Höhe von 6,5 Prozent sollten laut Vertrag aus den Ausschüttungen des Fonds finanziert werden. Zudem sollten im März 2012 zur Rückzahlung des Darlehens 254.000 Euro ausgeschüttet werden.

Entgegen den Zusagen des Finanzvermittlers lag der Wertzuwachs in den beiden ersten Jahren nur bei drei Prozent sowie 1,5 Prozent. Die Frau stieg wegen der Verluste aus dem Vertrag aus. Den ihr vom Landgericht Chemnitz zugesprochenen Schadenersatz in Höhe der vertraglich vereinbarten 254.500 Euro akzeptierte der britische Versicherer nun und zog seine Klage zurück.

  • afp
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1 Kommentar zu "Lebensversicherung: Clerical Medical zahlt Schadensersatz"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Guten Tag

    hier wird wohl etwas verwechselt.

    Die Zinsen wurden nicht aus dem Fonds bezahlt-sondern aus der steuerschädlichen Teilauszahlung der abgeschlossenen Lebensversicherung der CMI., diese wiederum sollten den Zins für das Darlehen abdecken da die CMI mit Renditen über 6 % zum damaligen Zeitpunkt geworben hatte.

    Die parallel geführten angelegten Depots über Investmentfonds dienten zur späteren Tilgung und weiterer möglichen Zusatzrente.

    Demnach ist ihr Kommnentar unvollständig und nicht unbdingt in der Sache dienlich.
    Die andere Information zu CMI dagegen schon.

    MFG
    Harry Rüttermann

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