Viele Tarife sind beim Abschluss des Vertrages deutlich günstiger als die Beiträge bei gesetzlichen Kassen.
Einmal vertraglich zugesicherte Leistungen bleiben erhalten. Die Politik mischt sich nicht in den Leistungskatalog ein. Zum Vergleich: Bei der GKV können Leistungen gestrichen werden, wie etwa die Zuzahlung für eine Brille.
Versicherte können ihren Leistungskatalog individuell zusammenstellen. Nicht nur Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder Zuzahlungen für Zahnbehandlung lassen sich optional absichern.
Der Leistungskatalog kann bei steigenden Kosten auf Wunsch des Versicherten verringert werden, um die Prämie zu senken.
Wenn der Versicherer gut gewirtschaftet hat, können Beitragsrückerstattungen anfallen.
Altersrückstellungen können die steigenden Kosten im Alter zumindest zu einem Teil auffangen. Trotzdem bleiben steigende Beiträge das Hauptproblem der PKV. Wie stark die Sätze steigen hängt stark an der Qualität des Tarifes.
Die Solidargemeinschaft unter den Versicherten greift nicht so stark wie in der GKV. Zumindest theoretisch spart jeder Versicherte einen Teil der Beiträge für sich selbst an.
PKV-Versicherte hängen an der Entwicklung aller in ihrem Tarif Versicherten. Wird der Tarif geschlossen für junge, gesunde Neuzugänge, überaltert die ganze Tarifgruppe und es wird teurer.
Das Hauptproblem für Privatversicherte: Die Beiträge für zunächst günstige Einstiegstarife können schnell steigen. Im Neugeschäft verteuerten sich die Tarife in den vergangenen zehn Jahren im Schnitt um fünf Prozent per anno.
Versicherte müssen die Abrechnungen selber bezahlen und bei der Versicherung einfordern.
Ärger mit Ärzten oder Kliniken, falls die aus Sicht der Versicherung überhöhte Rechnungen stellen.
Wer nicht kerngesund ist, muss je nach früherer oder akuter Krankheit sofort höhere Beiträge zahlen oder wird abgelehnt.
Keine Solidargemeinschaft unter den Versicherten – wer die Beiträge nicht mehr finanzieren kann, muss in den abgespeckten Basistarif seines Anbieters wechseln und seinen Ärzten jedes Mal erklären, dass er zwar privat versichert ist, der Arzt aber nur sehr begrenzt abrechnen kann.
Kinder und nicht berufstätige Ehefrauen sind nicht wie in der GKV automatisch und kostenlos mitversichert.
Viele Leistungen aus dem GKV-Katalog sind für PKV-Versicherte nicht ohne höheren Beitrag zu bekommen. Dazu zählen unter anderem Haushaltshilfen in Notfällen, spezielle Leistungen für Kinder oder Mutter-Kind-Kuren.
PKV-Versicherte gelten oft als überversorgt, weil zwecks Honorarabrechnung mehr Untersuchungen an ihnen praktiziert werden, als medizinisch nötig sind.
Quelle: wiwo.de
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