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Private Krankenversicherung Nervenprobe um mehrere hundert Millionen Euro

Das Landgericht Berlin verschiebt überraschend ein Urteil im Streit um Beitragserhöhungen des Krankenversicherers Axa. Der Kläger wittert Morgenluft. Für die Branche geht das Zittern damit vorerst weiter.
07.06.2017 - 16:30 Uhr Kommentieren
Ein Stethoskop liegt auf mehreren Geldscheinen: Sollte das Urteil von Potsdam am Berliner Landgericht bestätigt werden, könnten auf die privaten Krankenversicherer Schadenersatzforderungen von mehreren hundert Millionen Euro zu rollen. Quelle: dpa
Stethoskop

Ein Stethoskop liegt auf mehreren Geldscheinen: Sollte das Urteil von Potsdam am Berliner Landgericht bestätigt werden, könnten auf die privaten Krankenversicherer Schadenersatzforderungen von mehreren hundert Millionen Euro zu rollen.

(Foto: dpa)

Frankfurt Skepsis war Thilo Schumacher nicht anzumerken. „Für uns ist die Rechtslage eindeutig“, gab sich der Vorstand der Axa Krankenversicherung in Deutschland diese Woche noch siegesgewiss. „Die Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung sind durch unser Haus in den vergangenen Jahren korrekt und gemäß den gesetzlichen Regelungen durchgeführt worden.“

Doch für die Richter am Landgericht Berlin stellt sich der Streit offensichtlich nicht ganz so eindeutig dar wie von der Axa erhofft. Überraschend verschoben die Juristen die ursprünglich für Mittwoch geplante Urteilsverkündung, um der Versicherung eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wie eine Sprecherin des Landgerichts sagte. Für die Branche geht damit vorerst das Zittern weiter. Axa und der Kläger erwarten nunmehr erst im Herbst ein Urteil.

Eigentlich hatte die Versicherung gehofft, mit einem klaren Urteil vor dem Landgericht die Irritationen wegzuwischen, die ein Richterspruch im Herbst aus Potsdam in der Branche ausgelöst hatte. Denn die Richter in Potsdam stellten das bisherige Prozedere der Beitragsanpassungen grundsätzlich in Frage. Eine Schlüsselrolle bei dem Streit spielte dabei die Rolle des Treuhänders.

Nach dem Versicherungsrecht prüft die Finanzaufsicht Bafin nicht selbst die Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherer, sondern überlässt dies von ihr geprüften Treuhändern. Die Potsdamer Richter sprachen dem Treuhänder jedoch die Unabhängigkeit ab, weil er mehr als 30 Prozent seiner Gesamtvergütung von der Axa erhalte. Doch vorerst bleibt es ungewiss, ob auch die Berliner Richter dieser Sichtweise folgen.

Klägeranwalt Knut Pilz sieht jedenfalls nach der Verschiebung der Urteilsverkündung seine Chancen wachsen. „Die Richter haben in ihren Ausführungen bereits deutlich gemacht, dass sie Bedenken haben, ob die Beitragserhöhungen formell wirksam waren und der Treuhänder unabhängig“, sagte Pilz nach dem Gerichtstermin dem Handelsblatt. So sei es ein gutes Zeichen, dass erneut die Axa zu einer Stellungnahme aufgefordert sei. Dies geschehe vor Gericht normalerweise stets, wenn die Richter Zweifel an der bisherigen Darlegung hätten.

Das sieht die Versicherung allerdings anders. Die Fortführung des Verfahrens zeigt aus Sicht des Unternehmens lediglich, dass das Landgericht Berlin weiteren Klärungsbedarf sieht, sagte eine Axa-Sprecherin. Streitpunkt in Berlin sind Beitragsanpassungen der Axa in den Kalenderjahren 2012, 2015 und 2016. Der Vorwurf des Klägers ist, dass der mathematische Treuhänder in diesen Jahren nicht unabhängig gewesen sei.

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