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Restschuldversicherung Koalition verständigt sich auf Reförmchen

Kredite sollen künftig von Restschuldversicherungen stärker entkoppelt werden. Die Kosten der Restschuldversicherung sollen gesondert ausgewiesen werden. In zwei Jahren steht eine Überprüfung der Maßnahmen an.
28.06.2017 - 17:50 Uhr Kommentieren
Häufig entsteht bei Bankkunden der Eindruck, dass sie ohne eine Restschuldversicherung den Kredit auch nicht bekommen würden. Quelle: dpa
Kreditvergabe

Häufig entsteht bei Bankkunden der Eindruck, dass sie ohne eine Restschuldversicherung den Kredit auch nicht bekommen würden.

(Foto: dpa)

Berlin Fast jeder, der einen Kredit abschließt, wird mit ihnen konfrontiert. Von Restschuldversicherungen ist die Rede, die den Kunden im Fall von Krankheit oder Arbeitslosigkeit vor Kreditverpflichtungen schützen soll. Doch häufig entsteht bei Bankkunden der Eindruck, dass sie ohne diese Versicherung den Kredit auch nicht bekommen würden. Das belegte kürzlich auch eine Studie der Finanzaufsicht Bafin. Zudem können Restschuldversicherungen den Kredit auch merklich verteuern, ohne dass das für den Kreditnehmer nachvollziehbar ist.

Hier setzt der Gesetzgeber jetzt an. Künftig soll der Versicherungsnehmer eine Woche nach Unterzeichnung des Versicherungsvertrags erneut in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Dabei soll dem Kunden das Produktinformationsblatt mit dieser Belehrung zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten der Restschuldversicherung sollen dabei gesondert ausgewiesen werden. Diese neuen Informationspflichten werden bei der Umsetzung der EU-Versicherungsrichtlinie IDD gesetzlich verankert. Darauf hat sich der Wirtschaftsausschuss des Bundestages am Mittwoch verständigt.

Wann die Versicherung hilft – und wann nicht
Wo sich die Verbraucher irren
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Ob Auto oder Hausrat – an Versicherungen kommt man in Deutschland kaum vorbei. Doch so praktisch die Policen auch sind, führen sie Verbraucher häufig auch in die Irre. Das Vergleichsportal „Toptarif“ hat die wichtigsten Irrtümer zusammengestellt.

(Foto: obs)
Wer eine Versicherung abschließt, ist sofort versichert
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Wer eine private Versicherung abschließt, kann sie auch sofort in Anspruch nehmen? Falsch! Denn einige Policen besitzen sogenannte Wartezeiten. Damit wollen Versicherer verhindern, dass sie für Kosten aufkommen müssen, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden oder absehbar waren. Die Dauer der Wartezeit variiert von Versicherung zu Versicherung. Sind es bei Rechtsschutzversicherungen für einige Rechtsbereiche drei Monate, kann die Wartezeit bei einer Zahnzusatzversicherung sogar bis zu acht Monate betragen. Nur für Versicherungsfälle nach Ablauf dieser Frist gibt es Geld.

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Die Haftpflicht zahlt jeden Sachschaden
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Die Haftpflichtversicherung muss jeden Sachschaden übernehmen, selbst dann, wenn der Schaden nicht unmittelbar, sondern schleichend auftritt. Wer das glaubt, kann eine böse Überraschung erleben. Sorgt zum Beispiel eine leicht beschädigte Wasserleitung mit der Zeit für Wellen im Parkett, kann sich die Versicherung quer stellen. Denn sogenannte „Allmählichkeitsschäden“ sind nicht in jeder Police eingeschlossen. Gerade ältere Policen sind betroffen. Wer dagegen eine frische Haftpflichtversicherung abschließt, hat gute Chancen, dass sie auch schleichend auftretende Schäden übernimmt.

(Foto: obs)
Eltern haften für ihre Kinder – und die Haftpflichtversicherung zahlt
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Wenn Kinder einen Schaden verursachen, springt immer die private Haftpflichtversicherung ein. Irrtum, denn Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig und für ihre Schäden nicht haftbar – so steht es im Gesetz. In solchen Fällen haften die Eltern nicht. Solange sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, müssen sie auch nicht für den Schaden aufkommen.

(Foto: obs)
Wenn ein Warnschild angebracht ist, müssen Eltern haften
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Ein Warnschild „Eltern haften für Ihre Kinder“ hat übrigens keinen Einfluss darauf, ob die Eltern tatsächlich haften oder nicht. Auch hier gilt: Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

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Die Unfallversicherung zahlt jeden Unfall
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Viele Verbraucher gehen davon aus, dass die Unfallversicherung für alle Unfälle aufkommt – egal wo, wie und wann sie geschehen sind. Dabei können Versicherte nur dann Leistungen beanspruchen, wenn sie dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen erleiden. In erster Linie hängt die Erstattung dann von der Tatsache ab, ob die Definition eines Unfalls erfüllt ist. Laut den Musterbedingungen des GDV liegt ein Unfall vor, ....

(Foto: picture-alliance)
Die Unfallversicherung zahlt jeden Unfall
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....wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Wer beim Laufen also umknickt und sich bleibende Schäden zuzieht, geht wohl leer aus. Es fehlt die Einwirkung von außen. Ebenso fallen Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, wie zum Beispiel Trunkenheit oder Kreislaufstörungen, sowie alle normalen Erkrankungen aus dem Leistungskatalog. Aber auch hier gilt: Neue Tarife zahlen auch bei Schäden durch Eigenbewegungen, also bei Selbstverschulden oder bei bestimmten Bewusstseinsstörungen.

(Foto: dpa)

„Wir schaffen damit mehr Transparenz bei Verbrauchern hinsichtlich der Risiken und der Kosten beim Abschluss einer Restschuldversicherung“, lobt SPD-Finanzexperte Marcus Held den Kompromiss. Auch die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD sieht in der Regelung eine angemessene Reaktion auf Missstände. „Wir wollen damit erreichen, dass der Verbraucher eine Woche nach Abschluss der Verträge nochmals in Textform darauf aufmerksam gemacht wird, dass der Versicherungsvertrag freiwillig abgeschlossen wurde und er ihn im Zweifel widerrufen kann, ohne den Darlehnsvertrag zu gefährden“, so Elvira Drobinski-Weiß.

In den kommenden zwei Jahren will man Erfahrungen mit der neuen Praxis sammeln. Dann soll eine Evaluierung vorgenommen werden, um zu sehen, ob die Veränderungen greifen oder das Gesetz nachgeschärft werden muss.
Mit der Verschärfung der Informationspflichten kommt die Koalition teilweise Forderungen der Verbraucherschützer entgegen. Erst jüngst kritisierte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, auch die „unverhältnismäßig hohe Provisionen“, die Versicherungsunternehmen an Banken zahlen.

In ihrer Studie bestätigte die Bafin diesen Sachverhalt. So hatten zwölf von 31 befragten Banken angegeben, 50 Prozent der Versicherungsprämie als Prämie zu erhalten. In Einzelfällen lagen die Provisionen sogar bei über 70 Prozent. Die Verbraucherschützer begrüßten zwar die Rückendeckung, kritisierten jedoch, dass die Untersuchungsergebnisse „denkbar spät“ veröffentlicht wurden – nämlich eine gute Woche vor der entscheidenden Ausschusssitzung. Die Umsetzung der EU-Versicherungsrichtlinie ist eines der letzten Gesetzesvorhaben der rot-schwarzen Koalition in der laufenden Legislaturperiode.

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