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Schäden durch die Natur Sind Sie ausreichend versichert gegen Axel und Co.?

Eine starke Rekordflut suchte die Ostseeküste nach dem Sturmtief „Axel“ heim, dann zitterte auch Süddeutschland vor dem Unwetter. Was müssen Versicherte tun, um nicht auf den Schäden sitzen zu bleiben?
07.01.2017 - 13:12 Uhr Kommentieren
Ein mit Schnee bedecktes Auto: „Es war die stärkste Sturmflut seit 2006“, sagte Jürgen Holfert, Leiter des Wasserstanddienstes Ostsee des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie. Quelle: dpa
Sturmflut

Ein mit Schnee bedecktes Auto: „Es war die stärkste Sturmflut seit 2006“, sagte Jürgen Holfert, Leiter des Wasserstanddienstes Ostsee des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.

(Foto: dpa)

Das Sturmtief „Axel“ hat in den vergangenen Tagen insbesondere an der Ostseeküste schlimme Schäden verursacht: „Es war die stärkste Sturmflut seit 2006“, sagte Jürgen Holfert, Leiter des Wasserstanddienstes Ostsee des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern kam es zu schweren Überschwemmungen und Schäden. Betroffen waren etwa Kiel, Lübeck, Rostock, Warnemünde, Flensburg, Eckernförde, Wismar und Usedom. Auf Rügen wurden einzelne Deiche überspült, unter Wasser gesetzte Autos mussten abgeschleppt werden. Häuser in Strandnähe liefen voll. Die Höhe der Sachschäden könne noch nicht beziffert werden, sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstagmorgen.

Nun ist Sturmtief „Axel“ weitergezogen: Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hob seine Unwetterwarnung für Baden-Württemberg am frühen Donnerstagmorgen zwar wieder auf, in Bayern blieb die Warnung vor starkem Schneefall mit Schneeverwehungen aber zunächst gültig.

Den Betroffenen kann man nur wünschen, dass sie die richtige Versicherungspolice haben. „Unwetterschäden werden ohne ausreichende Versicherung schnell unbezahlbar“, sagt Christian Günther, Assessor bei anwalt.de. „Neben der richtigen Versicherung kommt es dabei auch auf das richtige Vorgehen gegenüber dem Versicherer an. Während Schäden an der Immobilie ein Fall für die Gebäudeversicherung sind, bedarf es für Schäden an der Einrichtung einer Hausratversicherung. In jedem Fall gilt: Schäden unverzüglich der Versicherung melden, zum Beweis dokumentieren und möglichst nicht vor deren Antwort reparieren lassen.“
Ob die Versicherungen einspringen, hängt jedoch sehr stark von den eigenen Tarifen und Verträgen ab und gerade die Gebäude- und Hausratversicherungen unterscheiden sich teils deutlich – abhängig vom gewählten Tarif und teilweise auch abhängig davon, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.

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