Verdacht der Bestechung Razzien bei der Debeka

Die Hauptverwaltung des Versicherungsunternehmens Debeka in Koblenz: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Versicherung.
Koblenz Im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen der umstrittenen Neukundenakquise beim Versicherer Debeka haben am Mittwochvormittag Razzien in mehreren Bundesländern begonnen. 116 Beamte seien in 24 Büro- und Privatgebäuden in Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland im Einsatz, teilte die Koblenzer Staatsanwaltschaft mit. Am Hauptsitz der Debeka in Koblenz gebe es aber keine Durchsuchungen, betonte die Ermittlungsbehörde.
Konkret ermittle die Staatsanwaltschaft nun gegen insgesamt neun Beschäftigte der Versicherungsgruppe und fünf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Bei den Debeka-Mitarbeitern gehen die Ermittler demnach dem Anfangsverdacht der Bestechung, der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen nach.
Im Falle der Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst gehe es um den Anfangsverdacht der Bestechlichkeit, der Verletzung des Dienstgeheimnisses und des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Seit dem vergangenen Herbst stehen die fragwürdigen Praktiken zur Kundengewinnung in der Kritik, die bei der Debeka zum Einsatz kamen. Es war ans Licht gekommen, dass Vertriebsmitarbeiter des Versicherers Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes als Tippgeber zur Kundenwerbung nutzten.
Die Vertriebler sollen die Staatsbeschäftigten dazu veranlasst haben, ihnen gegen Barzahlung Kontaktdaten von Kollegen zu liefern. Das hatte neben der Staatsanwaltschaft auch schon die Finanzaufsicht Bafin und den rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten auf den Plan gerufen.
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Sind auch Leute der BaFin als Provisionsempfänger gelistet?
Was stand in der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft?
Ich zitiere mal den letzten Absatz der Presseerklärung des ltd. Oberstaatsanwalt in dem Fall:
"Die Staatsanwaltschaft ist bei Bekanntwerden eines Anfangsverdachts zur Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Hinweise dafür vorliegen, dass eine Straftat begangen worden ist. Der Anfangsverdacht stellt damit einen eher geringen Verdachtsgrad dar und lässt keine Rückschlüsse darauf zu, dass es später tatsächlich zu einer Anklageerhebung oder einem Tatnachweis kommt."
Es ist schon lange her, dass die BaFin den Fall Debeka untersuchte. Es war also Zeit genug belastende Unterlagen beiseite zu schaffen.
Die BaFin gerät damit selbst in den Verdacht der Beihilfe.
Es ist schon lange bekannt, dass die BaFin in Richtung Versicherungswirtschaft blind ist, aber der Beweis fehlte bisher.
Wurde die BaFin gleich mit auf den Kopf gestellt?