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Versicherer Urteil gegen Check24 fällt im April

HUK Coburg wirft dem Vergleichsportal irreführende Werbung vor. Das Kölner Landgericht bestätigte nun einen Verkündigungstermin für das Urteil.
19.02.2020 - 17:32 Uhr Kommentieren
Das Urteil gegen das Vergleichsportal steht kurz bevor. Quelle: dpa
Check24

Das Urteil gegen das Vergleichsportal steht kurz bevor.

(Foto: dpa)

Frankfurt Der Rechtsstreit zwischen der HUK Coburg und dem Vergleichsportal Check24 vor dem Kölner Landgericht läuft auf eine Entscheidung zu. Die Richter nannten am Mittwoch mit dem 22. April jetzt erstmals einen Verkündigungstermin für ein Urteil über die Klage des oberfränkischen Versicherers gegen die „Nirgendwo-günstiger-Garantie“ von Check24. Das bestätigten Sprecher des Portals und des Versicherers übereinstimmend.

Zuvor hatten die Richter beide Seite erneut in einer mündlichen Verhandlung angehört. HUK Coburg wirft Check24 vor, mit der „Nirgendwo-günstiger-Garantie“ auf den Webseiten des Portals die Kundschaft in die Irre zu führen. Die Versicherung argumentiert, dass sich auf dem Portal keineswegs immer die günstigsten Versicherungen finden.

Es ist nicht das erste Mal, dass beide Seiten sich vor Gericht sehen. Das größte deutsche Vergleichsportal steht schon länger in langwierigen Rechtsstreitigkeiten mit dem Versicherer. So ist es bereits die zweite Klage des oberfränkischen Versicherers allein in Köln gegen das Werbeversprechen der Münchener. Nach dem ersten Prozess hatte Check24 die Garantie nachgebessert, die klagende Versicherung hält das aber nicht für ausreichend.

Die HUK Coburg verkauft ihre Policen nicht über Check24, weil sie die Provisionen nicht zahlen will, die das Münchener Online-Unternehmen von den Versicherungen verlangt. Erst vor wenigen Tagen erzielte HUK Coburg vor dem Landgericht Berlin einen Etappensieg gegen Check24. Die Richter erklärten im Streit der beiden Seiten über den Kündigungsservice des Portals in der Kfz-Versicherung per einstweiliger Verfügung bestimmte Formulierungen der Münchener für irreführend.

Das Gericht betonte, dass Check24 eine Botenvollmacht benötige, um die Kündigungen umzusetzen. Das Vergleichsportal hält den Streit in der Sache allerdings noch nicht für beigelegt. Das Hauptsacheverfahren um den Kündigungsservice und das diesbezügliche Verhalten der HUK sei noch nicht eröffnet, betonte das Portal. Eine entsprechende Klage werde derzeit von der Firma vorbereitet.

Abgesehen von der HUK Coburg hat auch der Bund der Versicherungskaufleute Check24 mehrmals verklagt. Erst Anfang Februar untersagte das Münchener Landgericht dem Vergleichsportal, weiter mit Konstruktionen wie den „Versicherung Jubiläums Deals“ zu werben. Demnach darf das Vergleichsportal keine finanziellen Zuwendungen von Dritten mehr bei Abschluss eines Versicherungsvertrages gewähren.

Die Vorsitzende Richterin sprach gleich zu Beginn der Urteilsverkündung von einer „vollumfänglichen Klagestattgabe“. Bereits seit dem Jahr 2015 schwelt der Konflikt zwischen dem BVK und Check24. Mehrmals trafen sich die Kontrahenten vor Gericht. Im Wesentlichen ging es dabei um die Frage, ob das Vergleichsportal gegen das Provisionsabgabeverbot verstößt. Dabei erzielten die Versicherungskaufleute mitunter juristische Erfolge.

Die Klagen sind auch Ausdruck einer verschärften Konkurrenzsituation. So gewinnen digitale Plattformen bei der Neugewinnung von Kunden immer mehr an Bedeutung. Viele Menschen buchen Flüge nicht bei einzelnen Airlines, sondern über Portale wie Expedia oder Opodo. Hotels werden über Vermittler wie HRS oder Booking.com vermarktet, und auch Versicherungsverträge werden zunehmend über Portale wie Check24 oder Verivox vermittelt.

„Wir werden angegriffen, weil wir so erfolgreich sind“, klagte jüngst Check24-Gründer und -Geschäftsführer Henrich Blase. Das Portal habe in fünf Jahren insgesamt sechs Millionen Fahrzeuge in der Kfz-Versicherung vermittelt. Die Portale leben allerdings von Provisionen, auch wenn sie für die Kunden objektiv erscheinen.

Mehr: Im Rechtsstreit mit dem Bundesverband der Versicherungskaufleute ist das Urteil gegen Check24 bereits gefallen.

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