Anleihen Kein Schadenersatz für Griechenland-Gläubiger
Frankfurt Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat eine Klage abgewiesen, nach der die Europäische Zentralbank (EZB) wegen einer Stellungnahme zur Griechenlandkrise Schadenersatz zahlen sollte. Damit wird deutlich, dass diese Krise immer noch nicht komplett aufgearbeitet ist.
Im Jahr 2012 kam es zu einem umfangreichen Rettungsprogramm für die Regierung in Athen. Ein wesentlicher Teil war der Umtausch von Anleihen in neue Papiere, mit einem Abschlag von 50 Prozent des Nominalwerts. Private Gläubiger sollten nach den Ausführungen des Gerichts damit rund 37 Milliarden Euro zur Rettung beitragen.
Nach Aufforderung durch die griechische Regierung gab die EZB im Februar 2012 eine Stellungnahme ab, in der sie diesen Schuldenschnitt rechtfertigte. Darin betonte sie unter anderem, es sei wichtig, die finanzielle Stabilität aller Mitgliedsstaaten zu wahren. Sie nannte den Fall Griechenland „außergewöhnlich und einzigartig“. Zugleich betonte sie die „alleinige Verantwortung der Regierung der Hellenischen Republik, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, die letztlich ihre Schuldentragfähigkeit gewährleisten“.
Die Kläger sehen wegen dieser Stellungnahme die EZB in der Pflicht, ihnen ihre Schäden zu ersetzen. Die Begründung: Sie habe es unterlassen, auf die Verletzung von Grundrechten deutlich hinzuweisen, unter anderem auf den Grundsatz, dass geschlossene Verträge einzuhalten seien. Sie sprechen von einem „enteignenden Eingriff“.
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Der Schuldenverzicht wurde letztlich mit über 90 Prozent der Gläubigeranteilen beschlossen. Die außenstehenden Anleihebesitzer blieben dabei in einer schwachen Rechtsposition, weil die meisten griechischen Staatsanleihen nach inländischem Recht begeben wurden. Daher lag es nahe, sich andere Adressen für einen möglichen Schadenersatz zu suchen – in dem Fall die EZB.
Richter begründen ihre Entscheidung mit einem möglichen Schaden für das Gemeinwohl
Das Gericht kommt aber zu dem Urteil, „dass die Herabsetzung des Wertes der streitigen Schuldtitel in Bezug auf den verfolgten Zweck keinen unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellte“. Dabei führen die Richter als Begründung unter anderem aus, dass ohne den Umtausch wahrscheinlich ein erheblicher Schaden für das Gemeinwohl entstanden wäre. Außerdem hätten die Käufer damit rechnen müssen, dass auch eine Staatsanleihe mit Risiken behaftet ist, zumal sie die Papiere zu einer Zeit gekauft hätten, als die Krise schon „in vollem Gang war“.
Die Kläger sind zwei Privatpersonen, eine Raffeisenbank und ein Consulting-Unternehmen. Die höchste Forderung hat die Bank mit knapp 2,4 Millionen Euro zuzüglich Zinsen gestellt. Das Gericht der Europäischen Union ist eine Art Verwaltungsgericht auf europäischer Ebene. Die Kläger können noch eine Instanz weiter zum Europäischen Gerichtshof gehen.
Mehr: Die Ratingagentur sieht Gefahren für den Reformprozess und die Haushaltskonsolidierung in Griechenland. Auch Klaus Regling, Chef des Euro-Stabilitätsfonds ESM, ist „besorgt“.
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