Seit Anfang März 2015 erwerben die Währungshüter jeden Monat verschiedene Wertpapiere im großen Stil – vor allem Staatsanleihen der Euro-Länder. Genau um diese Staatsanleihen geht es dem Verfassungsgericht. Eine Anleihe ist eine Art Schuldschein, die Ausgabe von Staatsanleihen eine Art Kreditaufnahme. Staaten besorgen sich auf diese Weise frisches Geld bei Banken und Investoren wie Fonds oder Versicherungen. Für jede Anleihe wird festgelegt, wann der Staat das Geld zurückzahlen muss und wie viel Zinsen er dem Geldgeber dafür zahlen muss. Je riskanter eine Staatsanleihe aus Sicht der Gläubiger ist, desto höhere Zinsen muss der Schuldner einräumen, um Käufer zu finden. Indem die EZB Staatsanleihen kauft, sinkt das Zinsniveau für diese Papiere. Staaten, aber auch Unternehmen sollen so billiger an Geld kommen.
Seit Beginn des Programms im März 2015 hat die EZB Anleihen und andere Wertpapiere im Volumen von insgesamt bisher 2,01 Billionen Euro gekauft (Stand: Ende Juli). Der größte Teil sind Staatsanleihen sowie Schuldtitel europäischer Institutionen. Monatlich nehmen die Währungshüter derzeit rund 30 Milliarden Euro in die Hand. Das Programm soll noch bis mindestens September 2018 laufen.
Die Währungshüter wollen mit der Geldschwemme die Inflation und Konjunktur im Euroraum ankurbeln. Im Idealfall kommt das zusätzliche Zentralbankgeld über die Banken, denen die Notenbank Wertpapiere abkauft, über Kredite bei Unternehmen und Verbrauchern an. Geben Verbraucher und Unternehmen mehr aus, kommt die Konjunktur in Schwung, die Arbeitslosigkeit sinkt, Gewerkschaften können in der Regel höhere Löhne durchsetzen. Die Inflation steigt.
Dauerhaft niedrige oder gar sinkende Preise können Unternehmen und Verbraucher dazu bringen, Investitionen aufzuschieben – in der Hoffnung, dass es bald noch billiger wird. Dadurch kann eine gefährliche Spirale aus sinkenden Preisen und sinkender Nachfrage in Gang kommen. Im schlimmsten Fall würde das die Konjunktur abwürgen. Die EZB strebt eine Teuerungsrate von knapp unter 2,0 Prozent an – weit genug entfernt von der Nulllinie.
Die Käufe werden zum größten Teil über die Notenbanken der Eurostaaten abgewickelt. Die Bundesbank ist mit 25,6 Prozent am eingezahlten Kapital größter EZB-Anteilseigner. Etwa ein Viertel der Wertpapierkäufe entfällt damit auf Deutschland. Die nationalen Zentralbanken konzentrieren sich vor allem auf Papiere des jeweiligen Heimatlandes. Die Bundesbank hat also vor allem deutsche Staatsanleihen in ihren Büchern. Diese gelten als besonders sicher.
Kritiker wie der frühere CSU-Vize Peter Gauweiler und der einstige AfD-Mitbegründer Bernd Lucke haben gegen das gewaltige Kaufprogramm geklagt. Sie sind überzeugt, dass die EZB damit nicht nur Währungs-, sondern auch Wirtschaftspolitik betreibt – das ist der Notenbank untersagt. Als deutsche Wähler und Steuerzahler sehen sich die Kläger in ihren Rechten verletzt: Ohne dass der Bundestag dem je zugestimmt habe, gehe die Bundesbank für die EZB Milliardenrisiken ein.
Die Währungshüter erwerben die Anleihen nicht direkt von den Staaten, sondern von Banken und anderen Investoren. Nach ihren Statuten dürfen sie bereits im Umlauf befindliche Papiere kaufen. Um nicht in den Verdacht der verbotenen Staatsfinanzierung zu geraten, hat sich die Notenbank auferlegt, höchstens 33 Prozent der Staatsanleihen eines Eurolandes beziehungsweise eines einzelnen Wertpapiers zu kaufen. Den Bundesverfassungsrichtern scheint das aber nicht auszureichen.
Die Richter beantragen, dass der EuGH in einem beschleunigten Verfahren entscheidet. Solche Vorabentscheidungsverfahren dauern im Schnitt knapp fünf Monate. Anschließend soll es in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung geben. Bis zur Urteilsverkündung vergehen danach erfahrungsgemäß noch einmal mindestens mehrere Monate. Mit der endgültigen Entscheidung dürfte also eher gegen Ende kommenden Jahres zu rechnen sein. Im äußersten Fall könnte das Verfassungsgericht der EZB dazwischen grätschen und die deutsche Beteiligung an den Anleihenkäufen verbieten. Die große Frage ist allerdings, ob das Kaufprogramm dann überhaupt noch läuft – Beobachter mutmaßen, dass die Notenbank den schrittweisen Ausstieg 2018 vollziehen könnte.
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Was gibt es da zu bejubeln? Offensichtlich sind da die Handelsblatt-Leser qualifizierter und kritischer als der Regierungslohnschreiber Mallien.
Die Herren Kommentatoren sollten Herrn Draghi dankbar sein, denn der Mann rettet den Gangsterladen EU jeden Tag. Zieht aus irgend einem Grunde jemand den Geldschlauch, sind sie alle Pleite oder sie sind wie ich Pleitier.
Ach? Und das ist was Gutes? Könnte man meinen wenn man die Überschrift liest.
Herr Leo Löwenstein18.10.2017, 13:17 Uhr
Herr Toni Ebert - 18.10.2017, 10:22 Uhr
"Leider leben wir nicht in China, wo Weisheit das Volk regiert und das Volk eine sichere Zukunft in Wohlstand und Freiheit hat. "
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FREIHEIT IN CHINA ?
Noch nie von sogar Geheime Private Staatliche Gefängnisse gehört in China ? Sieht man in den Medienberichte im Internet !
Sowie Internet sperren aus Diktatorische Maßnahmen durch den Chinesischen Staat !
Das nennen Sie Freiheit ?
In CHINA wo Menschenrechte nichts gelten ?
in CHINA wo Minenarbeiter nicht einmal genügend Arbeitssicherheit für das eigener Leben haben ?
Wo die gesamte Finanzwelt CHINAS eine Sprachverbote erhalten damit das Ausland nichts erfährt ?
EILANTRAG GEGEN EZB-GELDPOLITIK
Teilerfolg für Draghi vor dem Bundesverfassungsgericht
Datum:
18.10.2017 09:35 UhrUpdate: 18.10.2017, 12:01 Uhr
Deutschland darf weiter für die Europäische Zentralbank Anleihen kaufen. Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge dagegen abgelehnt. Eine Schlappe für die Ex-AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel.
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Die Europäer haben mit der AFD nichts zu tun und wehren sich insgesamt sehr gegen das Geld verbrennen der EZB !
Und wenn nur Europa sich jetzt weigert DEUTSCHE PRODUKTE NICHT MEHR KAUFT dann hat das Bundesverfassungsgericht auch gewonnen ?
Und wenn sich daraus noch mehr WUT IN DEN 500 MILLIONEN EUROPÄER ENTWICKELT GEGEN EZB UND EU dann hat aber FRONT NATIONAL, AFD, FPÖ und andere IN KOMMENDE WAHLEN GEWONNEN !
Und dann wer rettet das Geldverbrennen der EZB danach ?
Gewinnen ist Ansichtssache weil man oft die Folgen nicht im voraus bedenkt !
WIR SIND DAS VOLK !
Herr Toni Ebert - 18.10.2017, 10:22 Uhr
"Leider leben wir nicht in China, wo Weisheit das Volk regiert und das Volk eine sichere Zukunft in Wohlstand und Freiheit hat. "
Da lebe ich lieber in D, auch wenn hier auch nicht alles rund läuft. In China dürften die Restriktionen noch schlimmer sein und die theoretische Mitbestimmung deutlich kleiner als hier.
Ja gut, das war jetzt kein Urteil oder Beschluss in der Sache, sondern nur die Abweisung des Antrags, dass das im Eilverfahren entschieden werden muss. Man kann ja noch hoffen, dass das BVerfG im Hauptverfahren dann die Sache selbst seriös und unabhängig prüft. Jedenfalls hoffen....
Der wunderschööööne europäische Traum vom unbeschwerten sorglosen Leben selbst für die schlimmsten Schuldenmacher darf doch einfach nicht enden! Das müssen Sie doch verstehen!
Und wenn es für den Anleihen-Schuldenmüll der PIGS-Staaten keinen Markt mehr gibt, weil selbst den allergrößten Bond-Deppen (die mittlerweile sogar 100 - 1000jährige Staatsanleihen kaufen), dann muss halt die Zentralbank einspringen. Direkt darf sie das (noch) nicht, aber indirekt monetisieren mit allen nur möglichen juristischen Winkeltricks aber doch. Und die Richter des BVerfG sind halt auch europäische Träumer, die so lange wie irgendwie möglich weiterträumen möchten und einen europäische Alptraum so lange wie irgendwie möglich verzögern wollen.
Wenn Sie sich darüber ärgern, dann darf ich Sie "beruhigen":
"Und da die Situation immer brisanter wird (die Exponentialfunktion des Zinseszins nähert sich irgendwann einer steilen Gerade; da geht es dann nicht mehr weiter!), muß das Lügen, das Vertuschen und die Propaganda der Großmedien immer extremer und allumfassender werden. (...)
Und doch muß und wird eine derartige Kultur und Gesellschaft früher oder später an ihrer eigenen unsoliden Lebensweise, ihrem ungehemmten Schmarotzertum und ihrer heimtückischen Übervorteilung der Gläubiger, denen sie ohne Skrupel unbezahlte Werte abluchst, zugrunde gehen." (G.-L. Reschke: Vom Falschgeldsystem zum freien Marktgeld, Leipzig: Engelsdorfer Verlag, 2011, S. 29)
Der Zeitpunkt, an dem es mathematisch nicht mehr weiter geht, rückt also immer näher - und je näher dieser Zeitpunkt kommt, umso schneller wird der Rechtsstaat in einen Unrechsstaat übergehen. Und wenn Sie bereits jetzt etwa mit der "Lückenpresse" und den Systemmedien hadern, dann warten Sie erst mal ab, was die noch so alles aufbieten werden.
Na, ist das jetzt eine "Beruhigung"? ;-))
Verantwortung ist nicht Teilbar.
Im Kern geht es darum das die EZB über Ihren vertraglich vereinbarten Rahmen hinaus Geld-, Finanz- und Rettungspolitik betreibt und dabei Milliarden Summen für Deutsche Steuerzahler entstehen können.
Ja natürlich kann ein Landesgericht an ein OLG verweisen, ein OLG an ein Verfassungs-Gericht und ein Verfassungsgericht an einen EuGH. Das Problem hier ist, das die "weichgespülten" von Parteien gewählten Verfassungsrichter Ihre Aufgabe nicht mehr übernehmen, sondern Anderen entscheiden lassen und dann das Urteil übernehmen. Für mich die Konsequenz das wir uns die Kosten eines Verfassungsgerichts sparen können und diese Instanz abschaffen. Ich habe in unterschiedlichen Rechtsverfahren noch nie so ein Kasperle-Theater erlebt wie beim Verfassungsgericht in Karlsruhe. Ruhe in Friede, Deutsche Nation!
@ Herr Heinz Keizer18.10.2017, 11:47 Uhr
GG? Gilt das noch? Ich dachte, das wäre seit Sept. 15 "obsolet"? :)
Und der EuGh wird Ihnen schon erklären, daß die EZB koscher agiert....
Vorsicht: schwarzer Humor. :)