Europa baut an einer Bankenunion. Eine gemeinsame Aufsicht ist bereits beschlossen, nun macht sich die EU an Regeln für die Sanierung und Schließung von Banken. Aktionäre und Gläubiger müssen ab 2018 für Verluste haften, um den Steuerzahler zu schonen. Umstritten sind aber noch neue Regeln für den detaillierten Ablauf.
Nationale Aufseher, in Deutschland etwa die Bankenaufsicht Bafin. Doch die Krise hat gezeigt, dass nationale Behörden gerne ein Auge zudrücken, wenn sie „ihre“ Banken überwachen. Bei Großbanken mit Töchtern und Niederlassungen in vielen EU-Ländern sind nationale Aufseher überfordert. „So kann es nicht weitergehen“, sagt EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier.
Die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde beansprucht für sich das letzte Wort. „Die EU-Kommission wird auf den Knopf drücken“, sagt EU-Kommissar Barnier. Seine Begründung: Die EU-Behörde habe die nötige Kompetenz und könne schnell handeln. Solche Entscheidungen werden üblicherweise am Abend oder Wochenende getroffen, um Turbulenzen an den Börsen zu verhindern. In der Praxis hieße das, Deutschland müsste Brüssel um Erlaubnis für eine Schließung bitten.
Doch. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass die EU-Kommission „in Abstimmung mit nationalen Aufsehern“ entscheiden soll. Die nationale Aufsicht soll auch in dem neuen Gremium sitzen, das 300 Experten umfasst und den Vorschlag für die Abwicklung macht. Darin sind auch Vertreter von EU-Staaten, EU-Kommission und Europäischer Zentralbank (EZB). Die nationalen Aufseher des Landes, in dem die betreffende Bank ihren Hauptsitz hat, sollen die Abwicklung umsetzen.
Berlin wollte die Macht lange nicht an Brüssel abgeben. Bei einer Bankenrettung muss meist auch der Staat Geld zuschießen - somit würde die EU-Kommission bald über die Verwendung von nationalem Steuerzahlergeld befinden. Dies geben die EU-Verträge nach Ansicht Berlins nicht her. Der Europaabgeordnete Markus Ferber (CSU) warnte: „Keine Bundesregierung kann das Risiko eingehen, diese Frage am Veto des Bundesverfassungsgerichts scheitern zu lassen.“
Barnier argumentiert, es sei absolut ausgeschlossen, dass die EU-Kommission einen Staat gegen seinen Willen zu Kapitalspritzen für eine Bank zwingen könne. „Die Regierung des betreffenden Landes muss ihre Zustimmung geben“, betont Barnier.
Er soll einspringen, wenn der Beitrag von Eigentümern und Gläubigern nicht für die Rettung einer Bank reicht. Der Fonds soll in zehn Jahren stehen und sich aus Abgaben der Banken finanzieren, in Höhe von einem Prozent der bestehenden Spareinlagen. Die Zielgröße liegt bei 60 bis 70 Milliarden Euro. Wie viel eine einzelne Bank zahlen muss, soll sich am Risikoprofil des Instituts bemessen. Wo - wie in Deutschland - schon ein nationaler Fonds besteht, zahlen die Banken nur in diesen; das Geld fließt daraus in den EU-Topf.
Weil sie fürchten, für marode Institute in südeuropäischen Krisenländern wie etwa Spanien einstehen zu müssen. „Gelder des deutschen Restrukturierungsfonds dürfen auf keinen Fall vergemeinschaftet werden“, warnt der Präsident des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), Gunter Dunkel.
Für die rund 6000 Banken in den 17 Euro-Ländern sowie Institute in den EU-Staaten, die sich freiwillig der gemeinsamen Europäischen Bankenaufsicht angeschlossen haben.
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