EZB Anleihekaufprogramm Verfassungsgericht entscheidet im Juni

Mehrere Kläger wandten sich gegen das EZB-Kaufprogramm, darunter auch der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler.
Karlsruhe Im Streit um das umstrittene Anleiheaufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank(EZB) will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil am 21. Juni verkünden. Dies teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Anlass des Verfahrens ist die umstrittene Ankündigung von EZB-Chef Mario Draghi von 2012, zur Beruhigung der Finanzmärkte notfalls unbegrenzt Anleihen aufzukaufen. Allein die Ankündigung führte damals zu einem massiven Zinsrückgang etwa bei spanischen Staatsanleihen.
Zwar floss bislang kein Cent in das OMT-Programm (Outright Monetary Transactions). Doch das Bundesverfassungsgericht machte sich die Bedenken der Kläger wie etwa des ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler teilweise zu eigen, dass mit Ankauf von Staatsanleihen die Haushalte überschuldeter Staaten per Notenpresse finanziert werden könnten und etwa Deutschland dafür letztlich mit haften müsste.
Nach einer ersten Verhandlung im Jahr 2013 legten die Karlsruher Richter daher die Klagen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vor. Die Luxemburger Richter billigten das Programm, machten aber für dessen Aktivierung weitgehend ähnliche Vorgaben, wie sie auch das Bundesverfassungsgericht für notwendig erachtet hatte. Nach einer erneuten Verhandlung am 16. Februar 2016 will das Bundesverfassungsgericht nun am 21. Juni abschließend urteilen.