Das Kaufprogramm gelte einheitlich für die gesamte Euro-Zone uns sei damit mit den Grundsätzen der europäischen Geldpolitik vereinbar.
Das vorrangige Ziel des Programms sei, die Preisstabilität zu gewährleisten.
Dieses Argument der Richter ist hoch umstritten, doch der EuGH folgt hier der Linie der EZB.
Der Kauf der Staatsanleihen erfolge auf dem sogenannten Sekundärmarkt – also nicht direkt bei den Finanzministerien bei Ausgabe der Papiere. Ein solcher Kauf sei gestattet, da es sich um börsengängige Wertpapiere handele.
Die Spezifika des Kaufprogramms machen deutlich, dass es sich nicht um Wirtschaftspolitik handele – die der EZB untersagt ist.
Das OMT-Programm sei klar ein geldopolitisches Werkzeug und liege damit im Aufgabenbereich der Zentralbank.
Das OMT-Programm sei verhältnismäßig, obwohl es unbegrenzt sei. Denn das Programm sei geeignet, die Preisstabilität zu gewährleisten.
Die Spezifika des Programms machten zudem deutlich, dass beim möglichen Anleihekauf nicht über das verfolgte Ziel der Preisstabilität hinaus agiert werden solle.
Auch wenn die EU-Verträge die finanzielle Unterstützung eines Staates durch die EZB verböten, schließe das nicht den Kauf von Staatspapieren aus.
Das sähe allerdings anders aus, sollte der Staat Gewissheit haben können, dass die EZB seine Papiere innerhalb eines gewissen Zeitraums und zu bestimmten Konditionen kaufen würde.
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"In ihrem Wirtschaftsbericht bescheinigt sich die EZB eine positive Wirkung ihrer Anleihekäufe: Die Inflation habe angezogen, die Kreditbedingungen hätten sich verbessert."
Was steht drin? Nichts!!!
Die Inflation habe angezogen,
die Kreditbedingungen hätten sich verbessert.
Was heißt denn das?
1. Die Kaufkraft der Bürger ist gesunken.
2. Nicht das Kreditvolumen sondern lediglich die Kreditbedingungen haben sich verbessert.
Allein wegen solcher Presseerklärung sollte die EZB "ausgemistet" werden.