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Herr Volker Kobelt
Ursprünglich war das Hauptprinzip des Handelsgesetzbuches (HGB) der Gläubigerschutz. Seit der Einführung der Privatinsolvenzen wurde dieses Prinzip so verändert, dass der Schuldner geschützt ist und das "alte" HGB sein Hauptprinzip verloren Hat. Heute heißt es: "Die Gläubiger sind die Reichen und benötigen keinen Schutz, der Schuldner muss eine neue Chance bekommen." Die Gläubiger sind selber schuld, sie können ja auch in die Privatinsolvenz gehen.
Es gibt Experten, die als Beruf Privatinsolvenzen betreiben und zwischen zwei solchen Pleiten Hartz IV bekommen. Wenn sie dann schuldenfrei sind, beginnt alles wieder von vorn.
Ich bin auf jeden Fall gegen eine Verkürzung der Privatinsolvenzen.!!!
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Ursprünglich war das Hauptprinzip des Handelsgesetzbuches (HGB) der Gläubigerschutz. Seit der Einführung der Privatinsolvenzen wurde dieses Prinzip so verändert, dass der Schuldner geschützt ist und das "alte" HGB sein Hauptprinzip verloren Hat. Heute heißt es: "Die Gläubiger sind die Reichen und benötigen keinen Schutz, der Schuldner muss eine neue Chance bekommen." Die Gläubiger sind selber schuld, sie können ja auch in die Privatinsolvenz gehen.
Es gibt Experten, die als Beruf Privatinsolvenzen betreiben und zwischen zwei solchen Pleiten Hartz IV bekommen. Wenn sie dann schuldenfrei sind, beginnt alles wieder von vorn.
Ich bin auf jeden Fall gegen eine Verkürzung der Privatinsolvenzen.!!!