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Urteil des Europäischen Gerichtshofs Möglicher Rückschlag für Italiens Bankenrettung

Anleiheinvestoren dürfen bei Banksanierungen zur Kasse gebeten werden, bestätigen EU-Richter in einem slowenischen Fall. Das könnte die Rettung maroder Banken in Italien beeinflussen. Bankaktien im Land gegeben nach.
19.07.2016 Update: 19.07.2016 - 17:28 Uhr
Bei der Bankenrettung in Slowenien haben einige Investoren viel Geld verloren. Quelle: dpa
Filiale der Ljubljanska Banka

Bei der Bankenrettung in Slowenien haben einige Investoren viel Geld verloren.

(Foto: dpa)

Italienische Bankaktien haben am Dienstag zeitweise deutlich nachgegeben. Grund war ein Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) gefällt hat. Danach ist es gestattet, dass Anteilseigner und Gläubiger für eine Bankenrettung herangezogen werden können. Der verhandelte Fall bezog sich zwar auf Slowenien. Doch die italienische Regierung verhandelt derzeit mit der Brüsseler EU-Kommission über Details zu einer Bankenrettung im eigenen Land.

Das Urteil könnte bedeuten, dass die Einigung für italienische Kreditgeber der Banken teuer werden könnte: Dazu gehören auch viele Privatanleger, die nach Daten des Internationalen Währungsfonds allein 31 Milliarden Euro in besonders riskante, nachrangige Bankanleihen heimischer Geldhäuser investiert haben.

Die Aktie des stark angeschlagenen Geldhauses Monte dei Paschi gab zeitweise mehr als sieben Prozent nach, berappelte sich aber im Tagesverlauf weitgehend wieder. Der Titel der größten Bank des Landes sackte mehr als drei Prozent ab, bevor sich das Papier bis zum Abend wieder in Richtung Nulllinie kämpfte. Das Urteil scheine darauf hinzudeuten, dass die italienische Regierung einen Rückschlag dabei erlitten hätten, Anteilseigner vor einer Bankenrettung abzuschirmen, sagte Aktienhändler Andrew Edwards von ETX Capital. Die gesamten Folgen des Urteils seien aber noch unklar.

Die bisherigen Regeln der EU-Kommission zur Gläubigerbeteiligung seien gültig, urteilte der EuGH. In der Entscheidung ging es um die Sanierung slowenischer Banken im Jahr 2013. Für die Kosten hatten auch Aktionäre und Besitzer nachrangiger Papiere aufkommen müssen. Der slowenische Fall hatte auch bei der Europäischen Zentralbank (EZB) für Aufsehen gesorgt, weil die slowenische Staatsanwaltschaft kürzlich die Notenbank des Landes durchsuchen und EZB-Unterlagen beschlagnahmen ließ. EZB-Chef Mario Draghi hatte dagegen schriftlich protestiert.

Die Regierung Sloweniens hatte 2013 die Banken mit mehr als drei Milliarden Euro vor dem Kollaps bewahrt. Bei der Rettungsaktion wurden auch das Eigenkapital von Aktionären, Hybridkapital und nachrangige Schuldtitel herangezogen. Letztere werden bei einer Insolvenz nach den Inhabern gewöhnlicher Anleihen aber vor den Anteilseignern bedient. Ein Verband von Kleinaktionären hat 2014 wegen der Maßnahmen gegen die Zentralbank Sloweniens mehrere Klagen eingereicht. Im Zusammenhang mit der damaligen Bankensanierung ermittelt die slowenische Polizei gegen EZB-Ratsmitglied Bostjan Jazbec.

Kein Vertrauensschutz wegen früherer Rettungsaktionen
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