Premium Immobilien „Bloß nicht den Mietvertrag selbst aufsetzen“: Neun Fehler, die Vermieter unbedingt vermeiden müssen

Das deutsche Mietrecht ist komplex: Fehlen im Mietvertrag wichtige Punkte, kann es später schwierig werden
Frankfurt Nicht nur für Mietinteressenten ist die Wohnungssuche eine aufreibende Angelegenheit. Auch für potenzielle Vermieter ist der Weg auf den Mietmarkt mitunter mit Herzklopfen und Unsicherheit verbunden. Das deutsche Mietrecht ist komplex – und häufig weiß der Eigentümer erst einige Monate nach der Vertragsunterzeichnung, ob er mit seiner Auswahl richtigliegt.
Mit den richtigen Vorkenntnissen können jedoch viele Probleme und Streitigkeiten über mietrechtliche Fragen umgangen werden. Fehlen dagegen im Mietvertrag wichtige Punkte, kann es später schwierig werden. Doch was darf ein Vermieter in den Vertrag schreiben? Welche Informationen darf er in der Selbstauskunft abfragen? Und wann darf er kündigen? Das Handelsblatt macht auf typische Fehler aufmerksam, die Vermieter besser vermeiden.
1. Mietvertrag nach Gutdünken abfassen
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