Baudarlehen Widerrufsjoker lebt vor Gerichten weiter

Um den Widerrufsjoker wird gestritten.
Die Bundesregierung ist mit dem Widerrufsjoker durch. Die Gerichte sind es noch nicht. So muss sich demnächst das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wieder mit einem bereits von ihm entschiedenen Fall befassen, indem Darlehensnehmer einen Immobilienkredit wegen falscher Widerrufsbelehrung nachträglich kündigten. Für die Extraschicht der OLG-Richter sorgte am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH). Er entschied, unter welchen Voraussetzungen der Darlehensgeber, in diesem Fall eine Sparkasse, einen Verbraucher klar und verständlich über den Beginn der Widerrufspflicht informiert (Az.: XI ZR 434/15).
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