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Premium Baulandmobilisierungsgesetz Neue Regeln: Wenn aus Mietern Eigentümer werden

Der Bundestag hat eine Gesetzesreform beschlossen, die Mieter vor der Verdrängung aus ihren Wohnungen schützen soll. Doch es gibt viele Ausnahmen.
10.05.2021 - 14:52 Uhr
Der Bundestag hat beschlossen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren. Quelle: dpa
Mehrfamilienhaus in Berlin

Der Bundestag hat beschlossen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren.

(Foto: dpa)

Frankfurt Vor wenigen Tagen wurde das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Um viele Aspekte des Gesetzes wurde lang gestritten, auch um Änderungen der sogenannten Umwandlungsregelung, die Mieter vor der Verdrängung durch neue Wohnungseigentümer schützen soll. Im Folgenden ein Überblick über die Neuregelungen und ihre Folgen für Immobilieneigentümer und Mieter beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses mit Mietwohnungen.

Was die neue Umwandlungsregelung besagt

Ein Mietshaus mit mehreren Wohnungen kann in der Regel nur en bloc verkauft werden. Will der Eigentümer das nicht – etwa, weil er sich durch einen gestückelten Verkauf der Wohnungen einen höheren Verkaufserlös erhofft oder doch eine oder mehrere Wohnungen behalten will -, muss er die darin befindlichen Wohneinheiten von Miet- zu Eigentumswohnungen umwandeln.

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