Bausparverträge Der Bausparer als Terrorist

Auch Bausparkassen müssen Geldwäsche-Vorschriften einhalten.
Die Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist nicht dafür bekannt, dass sie den Lesern gehobenen Nervenkitzel bietet. Normalerweise stehen da Meldungen wie „Versicherungsaufsichtsgesetz: Novelle im Bundesgesetzblatt verkündet“ oder „Feierstunde zum Wechsel an der Spitze der Bafin“. Professionelle Leser scannen die Internetseite trotzdem regelmäßig, um sich im Behördendeutsch über neue Vorgaben für die Finanzindustrie zu informieren.
Aber ganz selten - vielleicht alle paar Jahre oder gar Jahrzehnte einmal - stehen auf dieser Seite unerwartete Dinge. Mitteilungen, die selbst langjährige Finanzprofis nachdenklich stimmen. Oder im Einzelfall sogar erschaudern lassen.
Dazu könnte etwa der Text zum „Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Risiko bei Bausparkassen“ zählen. In sieben Punkten erörtert die Bafin, wie die Bausparkassen ihren „geldwäscherechtlichen Pflichten“ nachkommen sollen.
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