Berliner Landgericht Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft

Die Mietpreisbremse sollte ursprünglich die Belastungen für Mieter reduzieren.
Berlin Die Mietpreisbremse ist nach Ansicht des Berliner Landgerichts verfassungswidrig. Das teilte das Gericht am Dienstag im Zusammenhang mit einem Urteil in einem Mietstreit mit. Gleichzeitig betonte die zuständige Kammer, für eine Entscheidung über die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes sei nur das Bundesverfassungsgericht zuständig.
Die 2015 von der großen Koalition beschlossene Mietpreisbremse soll insbesondere in Ballungszentren und Großstädten verhindern, dass die Kosten für Wohnungen und Häuser immer weiter steigen. Jedoch gilt das Instrument in vielen Gegenden als gescheitert, da die Mieten wegen Ausnahmeregelungen und wegen juristischer Schlupflöcher trotzdem weiter klettern. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hatte zuletzt CDU und CSU vorgeworfen, die Mietpreisbremse kaputt gemacht zu haben. Er kündigte deshalb für den Fall eines SPD-Wahlsieges eine effektivere Neuauflage an. Mit ihrer Forderung nach einer Verschärfung war die SPD zuletzt am Widerstand der Union gescheitert.
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