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Bestellerprinzip bestätigt Vermieter müssen für Makler zahlen

Zwei Immobilienmakler sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Bestellerprinzip gescheitert. Mieter können sich teure Maklerprovisionen schenken. Der Deutsche Mieterbund jubelt. Der Maklerverband ist enttäuscht.
21.07.2016 - 15:49 Uhr
Das Bestellerprinzip ist rechtmäßig. Quelle: dpa
Maklerkosten

Das Bestellerprinzip ist rechtmäßig.

(Foto: dpa)

Ein altes Sprichwort lautet: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“ Bei Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit 1. Juni 2015 das gleiche, nämlich das Bestellerprinzip. Wer einen Makler beauftragt, eine Mietwohnung zu vermitteln, muss auch die Provision zahlen. Und dabei wird es auch bleiben.

Zwei Immobilienmakler sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Bestellerprinzip gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass die gesetzliche Regelung, die das Bestellerprinzip einführte, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (1 BvR 1015/15).

Im Norden sind die Mieter glücklicher
Mieterstudie 2016
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Wo lebt es sich in Deutschland am besten? Eine bevölkerungsrepräsentative Studie der Immobiliengesellschaft TAG gemeinsam mit der TU Darmstadt gibt die Antwort. Dazu wurden 2000 Mieter in Deutschland befragt. „Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass sich die Wohnungsunternehmen in den vergangenen Jahren mit gezielten Angeboten auf die Wünsche ihrer Mieter eingestellt haben“, sagt Professor Dirk Schiereck von der TU Darmstadt. Singles, Familien und Senioren hätten unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse an eine Wohnung. Gefragt seien deshalb neue kreative und nachhaltige Lösungen.

(Foto: Imago)
Platz 16: Bremen
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Am unglücklichsten sind die Einwohner Bremens mit ihrer Wohnsituation. Das Land erhielt die Durchschnittsnote 2,5.

(Foto: Imago)
Platz 15: Berlin
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Deutschlands Hauptstadt Berlin schafft es nur auf den vorletzten Platz des Rankings mit einer Gesamtnote von 2,42. Insgesamt sind die Menschen in Großstädten unzufriedener mit ihrer Wohnsituation als jene, die in kleineren Städten leben. So vergeben die Bewohner von Metropolen mit mehr als 500.000 Einwohnern lediglich die Durchschnittsnote 2,3.

(Foto: dpa)
Platz 14: Niedersachsen
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Den 14. Platz belegt Niedersachsen. Das Land erhält von seinen Einwohnern die Durchschnittnote 2,37 im Ranking.

(Foto: dpa)
Platz 13: Bayern
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Bayern schafft es im Rennen um die zufriedensten Einwohner nur auf Platz 13. Sie bewerteten ihre Wohnsituation mit einer Durchschnittsnote von 2,33.

(Foto: dpa)
Platz 12: Nordrhein-Westfalen
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Die Durchschnittsnote 2,29 erhält Nordrhein-Westfalen von seinen Bewohnern. Das reicht für Platz 12 im Ranking.

(Foto: dpa)
Plätze 11-6: Das Mittelfeld
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Im Mittelfeld befinden sich Baden-Württemberg ( 2,28), Hessen (2,27), Rheinland-Pfalz (2,2) und Thüringen, wo die Menschen ihre Wohnsituation mit einer Durchschnittsnote von 2,17 bewerten. Brandenburg (2,17) und Sachsen (2,15) sind ebenfalls im Mittelfeld zu finden.

(Foto: Imago)

Der Hintergrund: Das Gesetz ist so gestaltet, dass in der Praxis nahezu immer der Vermieter die Maklerprovision zahlen muss. Vor der Neuregelung war es in den überwiegenden Fällen der Mieter. Der Gesetzgeber bringe die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Wohnungsvermittlern in einen Ausgleich, begründete das Gericht seine Entscheidung.

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