Bestellerprinzip bestätigt Vermieter müssen für Makler zahlen

Das Bestellerprinzip ist rechtmäßig.
Ein altes Sprichwort lautet: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“ Bei Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit 1. Juni 2015 das gleiche, nämlich das Bestellerprinzip. Wer einen Makler beauftragt, eine Mietwohnung zu vermitteln, muss auch die Provision zahlen. Und dabei wird es auch bleiben.
Zwei Immobilienmakler sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Bestellerprinzip gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass die gesetzliche Regelung, die das Bestellerprinzip einführte, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (1 BvR 1015/15).
Der Hintergrund: Das Gesetz ist so gestaltet, dass in der Praxis nahezu immer der Vermieter die Maklerprovision zahlen muss. Vor der Neuregelung war es in den überwiegenden Fällen der Mieter. Der Gesetzgeber bringe die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Wohnungsvermittlern in einen Ausgleich, begründete das Gericht seine Entscheidung.
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