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BGH-Urteil zum Mietrecht Welche Mieter bald mehr zahlen müssen

Nicht immer stimmt die angegebene Fläche im Mietvertrag. Müssen Mieter mehr zahlen, wenn die Wohnung eigentlich größer ist, als der Vermieter im Vertrag angab? Der Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Urteil gefällt.
18.11.2015 - 14:59 Uhr
Oftmals stimmt die Quadratmeterzahl nicht mit der Realität überein. Quelle: dpa
Mietvertrag

Oftmals stimmt die Quadratmeterzahl nicht mit der Realität überein.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Wie groß ist meine Wohnung wirklich? Die Frage stellt sich der Mieter einer Fünf-Zimmer-Wohnung in Berlin, als seine Vermieterin ihm die Miete kräftig erhöhte. Statt knapp 629,75 Euro wollte sie nun 937,52 Euro monatlich von ihm haben. Das waren weit mehr als die erlaubte Mieterhöhung von 15 Prozent.

Des Rätsels Lösung: Seine Wohnung war um ein Viertel größer als im Mietvertrag angegeben, nämlich 210,43 Quadratmeter statt 156,95 Quadratmeter groß. Mehr Quadratmeter, mehr Miete lautete die einfach Rechnung der Vermieterin. Der Vermieter war dagegen nur bereit, 94,46 Euro mehr zu zahlen. Der Streit landete vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der entschied am Mittwoch: Die tatsächliche Wohnfläche ist für die Mietberechnung entscheidend, „unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine abweichende Wohnfläche angegeben und wie hoch die Abweichung von der tatsächlichen Wohnfläche ist“ (Az.: ZR 266/14).

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