Bundesgerichtshof Kein Schadenersatz vom Land wegen verpatzter Mietpreisbremse

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass Mieter zu Unrecht Vertrauen in den Bestand der Verordnung aufgebaut hätten.
Karlsruhe, Düsseldorf Mieterinnen und Mieter, die wegen eines verpatzten Starts der Mietpreisbremse in ihrem Bundesland dauerhaft zu viel Miete zahlen, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadenersatz. Es gebe in solchen Fällen keine Amtshaftung, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Pilotverfahren gegen das Land Hessen. (Az. III ZR 25/20)
Die Landesregierungen können seit Juni 2015 „Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten“ ausweisen. Dort gilt im Grundsatz, dass Vermieter beim Einzug neuer Mieter höchstens zehn Prozent auf die örtliche aufschlagen dürfen. Vergleichsmiete
In Hessen und etlichen anderen Ländern haperte es allerdings bei der Umsetzung. Gerichte kippten die ursprünglichen Verordnungen wegen formaler Fehler. Ausbaden müssen es die Mieter, die ihre überhöhte Miete so nicht beanstanden können.
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