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Deutsche Wohnen und Co. enteignen Berliner Volksentscheid: Vergesellschaftung ist rechtlich problematisch

Juristen sehen das Vorhaben um die Vergesellschaftung Berliner Wohnungen kritisch. Die Initiatoren stellen sich bereits auf Rechtsstreitigkeiten ein.
29.09.2021 - 17:30 Uhr

Frankfurt Die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ erwartet einen Rechtsstreit um das umstrittene Votum für eine Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienkonzerne. „Am Ende werden die Gerichte entscheiden“, sagte Rouzbeh Taheri, Sprecher der Initiative, am Mittwoch in einer Debatte im Podcast Handelsblatt Today. „Natürlich wissen wir, dass jedes Gesetz, das beschlossen wird, von Gerichten gestoppt werden kann – am Ende vom Bundesverfassungsgericht. Aber wir wollen dieses Ziel verfolgen.“

Die Berlinerinnen und Berliner hatten bei einem Volksentscheid der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ vor wenigen Tagen für die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen gestimmt. Juristen sind jedoch der Auffassung, dass die Ziele des Volksentscheids nicht verfassungskonform in ein Gesetz gegossen werden können.

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