Der 40-seitige Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maas sieht vor, dass in gefragten Wohnlagen die Mieten bei Wiedervermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Bislang können Eigentümer die Miethöhe beim Abschluss neuer Verträge praktisch frei festlegen.
Neu errichtete und umfassend modernisierte Wohnungen sollen bei Erstvermietung von der Mietpreisbegrenzung ausgenommen sein.
Wenn die bisherige Miete höher als die Vergleichsmiete war, soll der Vermieter diese Miete weiter verlangen können. Spätere Mieterhöhungen sind ebenfalls möglich; hier greifen dann die Regelungen für Mieterhöhungen bei bestehenden Verträgen in angespannten Wohnlagen: maximal 15 Prozent in drei Jahren.
Bei kleineren Modernisierungen können bislang bis zu elf Prozent der Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Diese Regelung will der Bundesjustizminister aber in einem zweiten Schritt verschärfen.
Hier muss jeder Betrag bei Fälligkeit auf Wirksamkeit überprüft werden.
Die Länder sollen ermächtigt werden, Gebiete mit knappen Wohnungsmärkten auszuweisen. Bislang ist noch nicht klar, nach welchen Kriterien das geschehen soll.
Die Maklergebühr soll künftig vom Vermieter getragen werden.