Privatschriftliche Vorverträge sind in Spanien und Frankreich bindend, aber eine Anzahlung ohne Sicherheit kann ein großer Fehler sein - gerade in Krisenzeiten, wo auch am Bau Pleiten drohen. Tipp: Vor der ersten Überweisung eine Bankbürgschaft vom Verkäufer verlangen.
Ein schöner Prospekt ist schnell gedruckt. Schon mancher als Traumhaus gepriesener Strandbungalow erwies sich bei näherer Betrachtung als baufällige Bruchbude. Im schlimmsten Fall existiert das Haus nur auf dem Papier. Tipp: Erst besichtigen, dann anzahlen.
Pfusch am Bau ist keine Seltenheit bei Neubau-Ferienimmobilien. Bei Altbauten können Niedrigstpreise ein Zeichen für fehlende Isolierung, Heizung oder anstehende Großreparaturen sein. Tipp: Einen unabhängigen Bausachverständigen hinzuziehen.
Erben verkaufen im Ausland oft, ohne die geerbten Immobilien vorher umschreiben zu lassen. Wenn die Miterben ihre Unterschrift verweigern, kommt der Kauf nicht zustande. Tipp: Testament oder Erbschein prüfen lassen.
Gerichtsstand ist meist im Ausland. Und sogar wenn die juristische Auseinandersetzung vor einem deutschen Gericht landet, geht es häufig um fremdes Baurecht. Tipp: Suchen Sie sich einen sprachkundigen Rechtsanwalt.
Alte Schulden bei Banken oder Behörden können den Wert der Ferienimmobilie erheblich mindern. Tipp: Käufer sollten Nachweis der Lasten- und Schuldenfreiheit verlangen.
In Italien und Spanien wird viel schwarz gebaut. Statt eine Baugenehmigung einzuholen, wird das Bußgeld im Kaufpreis einkalkuliert. Den Ärger damit hat später der Käufer. Tipp: Beim Ortstermin Bauten mit Genehmigung vergleichen.
Schon Juristen-Deutsch ist oft unverständlich. Einen Kaufvertrag in Fremdsprache sollte der Käufer unbedingt übersetzen lassen. Tipp: Vereidigten Übersetzer engagieren.
Viele Eigentumsregister in Urlaubsländern sind unvollständig, und nicht alle Anbieter von Ferienimmobilien sind zum Verkauf berechtigt. Tipp: Eine Register-Abfrage vornehmen und im Zweifel lieber nicht kaufen.
Eine Wohnung im nicht bebaubaren Küstenbereich entpuppt sich schnell als Ladenhüter. Tipp: Wer später weiterverkaufen will, sollte das Baurecht am Ort sorgfältig prüfen.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.