Fiese Immobilien-Tricks Wie Makler Mieter immer noch schröpfen

Ob Vertrags- oder Besichtigungsgebühr: Obwohl das Bestellerprinzip gilt, versuchen Makler immer wieder Wohnungssuchende zur Kasse zu bitten.
Düsseldorf Der Immobilienmarkt läuft heiß. Vielen Wohnraumsuchenden fällt es in Großstädten schwer, eine passende Bleibe zu finden. Einige Immobilienmakler scheinen diese Lage nutzen zu wollen – für Geschäfte, versteht sich.
Dabei gibt es zumindest für zur Miete angebotene Wohnungen klare gesetzliche Vorgaben. So dürfen Makler dafür höchstens zwei Nettomonatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer als Provision verlangen. Seit Einführung des Bestellerprinzips im Juni 2015 muss die Provision zudem von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt hat – in der Regel also der Vermieter.
Mancher Makler versucht trotzdem, Geld von Mietern zu kassieren. Direkt klappt das selten: Mieter könnten ungerechtfertigte Zahlungen drei Jahre lang zurückfordern. Zudem drohen bis zu 25.000 Euro Buße.
Deshalb geben die Immobilienvermittler Forderungen einen anderen Namen. Laut Hamburger Mieterverein werden vermehrt Angebote mit bis zu 250 Euro „Vertragsgebühr“ annonciert. Das aber ist unzulässig (Landgericht Hamburg, 307 S 144/08).
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