Gerichtsurteil Mieten in München: Stadt muss bestimmte Mietspiegel-Daten offenlegen

Anonymisierte Daten von mehr als 30.000 Wohnungen sind bei der Erstellung des Mietspiegels aussortiert worden.
München Die Stadt München muss bestimmte Mietspiegel-Daten offenlegen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Dabei geht es vor allem um anonymisierte Informationen über mehr als 30.000 Wohnungen, die bei der Erstellung des Mietspiegels aussortiert wurden und damit nicht in die Berechnung der Münchner Durchschnittsmiete einflossen.
Außerdem muss die Stadt die errechnete Nettokaltmiete sowie den Stadtbezirk der rund 3000 Wohnungen angeben, die für den Spiegel 2017 berücksichtigt wurden. Weitere Daten – etwa zur genauen Lage der Wohnungen – muss die Stadt nach Ansicht des Gerichtshofes dagegen nicht herausrücken.
Damit kann der Haus- und Grundbesitzerverein, der in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht noch unterlegen war, einen Teilerfolg verbuchen. Er hatte die Stadt auf Herausgabe der Daten verklagt. Der Verein geht davon aus, dass die Durchschnittsmiete, die als Grundlage für erlaubte Mieterhöhungen gilt, in München zu niedrig ist.
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