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Premium Immobilien Frist läuft ab: Warum Vermieter sich beim Steuervorteil für Mietwohnungen sputen sollten

Wer privat Mietquartiere baut oder neue Einheiten schafft, kann Kosten dafür steuerlich mit einem Sondersatz absetzen. Doch viel Zeit dafür bleibt nicht mehr.
31.07.2021 - 10:17 Uhr
Wer neue Mietwohnungen schafft, kann steuerliche Vergünstigungen geltend machen. Quelle: dpa
Freiburger Stadtteil Vauban

Wer neue Mietwohnungen schafft, kann steuerliche Vergünstigungen geltend machen.

(Foto: dpa)

Frankfurt Er ist einer der Hoffnungsträger der Politik gegen die Wohnungsnot: der private Wohnungsbau. Denn vor allem in den Ballungsräumen fehlt es an bezahlbaren Wohnungen. Wer neue Mietwohnungen schafft, muss deshalb nach dem Willen der Bundesregierung weniger Steuern zahlen.

Investoren, die privat Mietwohnungen bauen oder neue Mietwohnungen in einem Gebäude schaffen, haben darum die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung vorzunehmen. Konkret geht es dabei um die sogenannte Paragraf-7b-Abschreibung.

Investoren dürfen demnach die Kosten zusätzlich zur normalen steuerlichen Abschreibung mit einem Sondersatz abschreiben. So verringert sich ihre Steuerlast deutlich. Doch viel Zeit, um diesen Vorteil einzustreichen, bleibt Vermietern nicht mehr. Denn die Frist für die Anerkennung des Bauantrags läuft in absehbarer Zeit aus. Angehende Vermieter müssen sich also sputen. Ein Überblick darüber, was Investoren wissen sollten.

Wie hoch fällt die Sonderabschreibung aus?

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