Immobilien Gegen drastische Mieterhöhung: 145 Mieter gewinnen erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht

200 Wohnungen im Münchener Stadtteil Schwabing sollen modernisiert werden. Die Mieter klagten gegen die beabsichtigte Mieterhöhung.
Frankfurt Das Urteil im ersten Musterfeststellungsverfahren im Mietrecht ist gefallen. Die Richter des Oberlandesgerichts München haben 145 Mietern bei ihrer Klage gegen das Modernisierungsbegehren ihres Vermieters (Aktenzeichen MK 1/19), der Max-Emanuel-Immobilien GmbH, recht gegeben.
Der Eigentümer hatte im Dezember 2018 Modernisierungsankündigungen verschickt. Die Maßnahmen selbst sollten aber erst in etwa zwei Jahren beginnen. Das war dem Gericht offenbar zu lang. Es sah hierin keine Grundlage, die Modernisierungen noch nach 2018 geltendem Recht durchzuführen.
Denn seit dem 1. Januar 2019 gelten schärfere Regeln für Modernisierungen. Demnach darf die Miete nach Modernisierungsmaßnahmen maximal noch um drei Euro pro Quadratmeter steigen. In Wohnungen, die bislang für weniger als sieben Euro pro Quadratmeter vermietet sind, liegt die Obergrenze bei zwei Euro.
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