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Immobilien und Kredit Neuer Rückschlag beim Widerrufsjoker

Nur noch bis Juni können Immobilienbesitzer Altverträge wegen fehlerhafter Klauseln widerrufen. Nun blitzte eine Verbraucherzentrale beim Bundesgerichtshof ab. Wie jetzt die Chancen der Kreditnehmer stehen.
23.02.2016 Update: 23.02.2016 - 16:09 Uhr
Mit Bausparverträgen lassen sich die Zinsen langfristig reservieren. Quelle: Imago

Mit Bausparverträgen lassen sich die Zinsen langfristig reservieren.

(Foto: Imago)

Immobilienbesitzer, die bis zum Jahr 2010 ihre Finanzierung zu den damals deutlich höheren Zinsen abgeschlossen haben, kommen nicht so leicht wie erhofft aus ihren Altverträgen. Aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) geben keine klare Vorgaben für den Widerruf dieser Darlehen wegen fehlerhafter Belehrungen in den Darlehensverträgen.

Weil die Zinsen in den vergangenen Jahren kräftig gefallen sind, kann der Widerrufsjoker zu einem Sparpotenzial im fünfstelligen Euro-Bereich führen. Tausende Kreditnehmer pochen deshalb mit Unterstützung von Verbraucherzentralen und Anwälten auf ihre Rechte und möchten umschulden.

Da viele Banken in den vergangenen Jahren unterschiedliche Klauseln verwendeten und diese immer wieder anpassten, muss jeder Einzelfall individuell geprüft werden. Um die Vorgaben für einen möglichen Widerruf zu klären stellte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg jetzt einen Unterlassungsantrag gegen zwei Sparkassen, die auffällige Klauseln in Musterverträgen verwandten.

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