Immobilienkredite BGH erklärt Gebühren für Umschuldung für unzulässig

Verbraucherschützer klagen gegen eine Gebühr für den Wechsel des Kreditgebers.
Karlsruhe Banken dürfen keine Gebühr von ihren Kunden verlangen, wenn sie ihren Immobilienkredit auf den neuen Kreditgeber übertragen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden.
Der Aufwand der Bank sei mit dem Zins abzugelten, sagte der Vorsitzende des für das Bankrecht zuständigen Elften Zivilsenats, Jürgen Ellenberger, am Dienstag. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die Kreissparkasse Steinfurt (Az. XI ZR 7/19). Diese hat Kunden bei einem Bankwechsel für die Treuhandabwicklung der Grundschuld eine Gebühr von 100 Euro in Rechnung gestellt.
Bei einer solchen Umschuldung werden Grundschuld und Ablösesumme zwischen den beteiligten Banken übertragen. Kreditnehmer haben das Recht, nach Ablauf der Zinsbindung zu einer anderen Bank zu wechseln. Wie viele andere Banken und Sparkassen stellt auch die Sparkasse Steinfurt für den Aufwand eine Gebühr in Rechnung.
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen