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Immobilienkredite Der „Widerrufsjoker“ sticht bald nicht mehr

Seit 2010 profitieren Bankkunden, die zwischen 2002 und 2010 ein fehlerhaftes Immobiliendarlehen abgeschlossen haben, von einem unbegrenzten Widerrufsrecht. Das soll sich nun ändern. Verbraucherschützer üben Kritik.
18.02.2016 - 16:35 Uhr
Wegen fehlerhafter Klauseln haben viele Kreditnehmer von Immobiliendarlehen ein ewiges Widerrufsrecht – jedenfalls, wenn die Bank ihre Kunden nicht über eine neue Widerspruchsfrist nachbelehrt haben. Quelle: dpa
Mit Darlehen ins Eigenheim

Wegen fehlerhafter Klauseln haben viele Kreditnehmer von Immobiliendarlehen ein ewiges Widerrufsrecht – jedenfalls, wenn die Bank ihre Kunden nicht über eine neue Widerspruchsfrist nachbelehrt haben.

(Foto: dpa)

Berlin Eigenheimbesitzer müssen sich auf eine Änderung des Widerrufsrechts bei Immobilienkrediten einstellen. Die Neuregelung ist Teil des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, das der Bundestag am Donnerstag verabschieden wollte.

Bis wann können Immobilienkredite widerrufen werden?
Eigentlich sind dafür nur 14 Tage Zeit. Die Frist beginnt nach Vertragsabschluss, wenn der Bankkunde korrekt über das Widerrufsrecht informiert wurde. Allerdings sind die Widerrufsbelehrungen in zahlreichen Verträgen fehlerhaft, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden. Sie können deshalb laut Gerichtsurteil ewig widerrufen werden – die Kunden haben einen „Widerrufsjoker“. Seit 2010 gibt es eine gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung.

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