Immobilienkredite EU verbessert Verbraucherschutz

Viele EU-Bürger übernehmen sich beim Immobilienverkauf. Sie sollen vor faulen Krediten und ungerechten Klauseln geschützt werden.
Straßburg/Brüssel In der Europäischen Union soll der Verbraucherschutz beim Abschluss von Immobilienkrediten verbessert werden. Eine entsprechende Richtlinie verabschiedete das Europaparlament am Dienstag in abschließender Lesung. Mit dem Votum ist das Gesetz praktisch beschlossen und muss nur noch formal vom Rat, in dem die 28 EU-Staaten vertreten sind, abgesegnet werden. Die Standards werden voraussichtlich von April 2015 an gelten.
Der Neuregelung zufolge müssen Verbraucher künftig schon vor Unterzeichnung des Vertrags umfassend über die möglichen Risiken hinsichtlich der späteren Zins- und Tilgungslast und über die Gesamtkosten ihres Darlehens informiert werden. Zusätzlich wurden die Regeln für die Prüfung der Kreditwürdigkeit verstärkt.
Auch künftig sollen Kunden die Wahlfreiheit zwischen einem variablen oder dem in Deutschland üblichen langfristigen stabilen Festzinssatz haben. Außerdem wird eine vorzeitige Rückzahlung von Krediten, die heute in Deutschland oft sehr teuer oder gar unmöglich sei, erleichtert. Das gleiche gilt für die Aufnahme eines Immobilienkredits in einem anderen EU-Staat.
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