Airbnb & Co.: Diese Urteile sollten Wohnungseigentümer kennen
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ImmobilienrechtWie der Bundesgerichtshof die Rechte von Wohnungseigentümern bestimmt
Von der Kurzzeitvermietung bis zu Sanierungskosten regeln Urteile des Bundesgerichtshofs in vielen Bereichen das Miteinander unter Eigentümern.
Erfurt So divers Wohneigentumsgemeinschaften sein können, so vielfältig sind auch die Streitfälle. Immer wieder landen sie vor Gericht. Eine Auswahl an Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt, welche Themen die Gemeinschaften zuletzt umtrieben.
Kurzzeitvermietung
Laut dem Wohneigentumsgesetz dürfen Eigentümer ihre Wohnungen grundsätzlich vermieten oder verpachten. Doch wie steht es mit tages- oder wochenweisen Vermietungen an Feriengäste über Portale wie Airbnb, 9Flats oder Wimdu?
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wollte dies verhindern und änderte die Teilungserklärung dahingehend. Die betroffene Eigentümerin, die ihre Wohnung an Feriengäste vermietete, wehrte sich.
Glossar Wohnungseigentumsgesetz
Wurde 1951 erlassen, um die Eigentumsrechte an Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus zu ermöglichen.
Legt fest, wie das Eigentum aufgeteilt wird und wie Stimmanteile der Gemeinschaft verteilt sind.
Flächen, die der Wohngemeinschaft zusammen gehören, beispielsweise das Grundstück.
Alleineigentum Einzelner, allen voran die Wohnung.
Anteil, den ein Einzelner am gesamten Eigentum besitzt, inklusive Anteilen an Gemeinschaftsflächen. Entscheidend etwa für die Verteilung von Betriebskosten oder bei der Abstimmung über Beschlüsse.
Der Bundesgerichtshof gab ihr recht (Aktenzeichen V ZR 112/18). Demnach dürfen Wohnungseigentümer nicht nachträglich gegen den Willen eines Eigentümers die Vermietung an Touristen per Teilungserklärung untersagen. Für eine derartige Änderung sei die Zustimmung aller Eigentümer notwendig.
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