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Immobilienrecht Wie der Bundesgerichtshof die Rechte von Wohnungseigentümern bestimmt

Von der Kurzzeitvermietung bis zu Sanierungskosten regeln Urteile des Bundesgerichtshofs in vielen Bereichen das Miteinander unter Eigentümern.
24.01.2020 - 13:34 Uhr
Kurzzeitvermietung an Feriengäste dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften nachträglich nicht einfach verbieten. Quelle: dpa
Schlüsselübergabe

Kurzzeitvermietung an Feriengäste dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften nachträglich nicht einfach verbieten.

(Foto: dpa)

Erfurt So divers Wohneigentumsgemeinschaften sein können, so vielfältig sind auch die Streitfälle. Immer wieder landen sie vor Gericht. Eine Auswahl an Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt, welche Themen die Gemeinschaften zuletzt umtrieben.

Kurzzeitvermietung

Laut dem Wohneigentumsgesetz dürfen Eigentümer ihre Wohnungen grundsätzlich vermieten oder verpachten. Doch wie steht es mit tages- oder wochenweisen Vermietungen an Feriengäste über Portale wie Airbnb, 9Flats oder Wimdu?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wollte dies verhindern und änderte die Teilungserklärung dahingehend. Die betroffene Eigentümerin, die ihre Wohnung an Feriengäste vermietete, wehrte sich.

Der Bundesgerichtshof gab ihr recht (Aktenzeichen V ZR 112/18). Demnach dürfen Wohnungseigentümer nicht nachträglich gegen den Willen eines Eigentümers die Vermietung an Touristen per Teilungserklärung untersagen. Für eine derartige Änderung sei die Zustimmung aller Eigentümer notwendig.

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