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Kommentar Mietendeckel gekippt: Vermieter dürfen aber nicht zu früh aufatmen

Wohnkonzerne müssen sich darauf einstellen, dass das Thema Mietendeckel nach der Bundestagswahl wieder auf das Tableau kommt – dann in Form von bundesweiten Regelungen.
15.04.2021 - 20:43 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt den Berliner Mietendeckel gekippt. Quelle: dpa
Wohnung zu vermieten

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt den Berliner Mietendeckel gekippt.

(Foto: dpa)

Frankfurt Es ist ein Urteil wie eine Ohrfeige. Ohne mündliche Verhandlung haben am Donnerstag die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Für den Berliner Senat ist dies eine klare Botschaft. Und für die großen Wohnkonzerne ist das eine gute Nachricht.

Denn die umstrittene Regelung spaltet seit ihrer Einführung die Hauptstadt: Während sich viele Mieter in Bestandswohnungen über günstige Wohnungen in beliebten Lagen freuten, klagten Vermieter und Konzerne über unrentable Mietverträge und unsichere Aussichten auf dem Markt. Nun hat Karlsruhe wieder Ordnung in die Verhältnisse gebracht.

Kehrt nun also Ruhe ein? Nein, darauf sollte niemand wetten. Zunächst einmal werden viele Mieter in Berlin die Zeche für den schlecht gemachten Berliner Mietendeckel zahlen müssen – was für neuen Ärger sorgen könnte. Ihnen drohen nun mitten in der Coronakrise, die manche sowieso schon finanziell arg beutelt, Nachforderungen für Mieten, die sich durchaus aufaddieren können.

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