Kündigung von Sparerverträgen Auf Bausparkassen rollt eine Klagewelle zu

Die Bausparkasse kündigt Altverträge und sieht sich im Recht. Viele Kunden wehren sich.
Frankfurt/Düsseldorf Als Jürgen Schmidt im Januar 2015 einen Brief seiner Bausparkasse öffnet, trifft ihn ein Schock. Wüstenrot kündigt seinen Bausparvertrag mit sofortiger Wirkung. Grund: Der Vertrag ist bereits seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif. Für die Bausparkassen ein Zeichen, dass ihre Kunden ihr Darlehen offenbar nicht mehr annehmen möchten. „Im Zuge dessen werden Bausparverträge mit höheren Zinssätzen – weil über die Zuteilungsreife hinaus – als reine Geldanlage verwendet“, begründet Wüstenrot die Entscheidung. Damit sei der Zweck des Vertrags entfremdet.
Für Schmidt, dessen Vertrag bereits seit 1988 lief, kommt die Kündigung völlig überraschend. „Erst 2013 hatte ich Wüstenrot noch gefragt, ob ich weiter ansparen kann. Das wurde bejaht“, berichtet der 46-Jährige. Dass sein Vertrag nun doch aufgehoben werde, sei eine „Unverschämtheit“. Er beteuert, das Bauspardarlehen noch einlösen zu wollen. Bislang habe sich ein Hausbau eben noch nicht ergeben.
Schmidt kann die Kündigung auch deshalb nicht verstehen, weil die Bausparsumme noch nicht erreicht wurde. Zu den vereinbarten knapp 20.000 Euro fehlten noch 4.000 Euro. Schnell war dem hessischen Bausparer nach dem ersten Schock über die Kündigung klar: Das lasse ich nicht mit mir machen. Schmidt klagte gegen Wüstenrot.
Fälle wie diese kennt Niels Nauhauser zuhauf. Hunderte Bausparer beschwerten sich bei dem baden-württembergischen Verbraucherschützer in diesem Jahr über Kündigungen durch ihre Bausparkasse. 1 600 Anfragen sind eingegangen, fast viermal so viel wie im ganzen Jahr 2014. Mit den Antworten kommt Nauhauser kaum hinterher.
„Es geht weiter mit den Kündigungen“
Und die Zahl der Anfragen dürfte weiter steigen. Mehr als 200.000 Bausparverträge haben die deutschen Bausparkassen bislang gekündigt. Immer geht es um Verträge, die seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif waren. Das heißt: Die Kunden hätten ein Darlehen längst in Anspruch nehmen können, haben das aber nicht getan. Ein Vertrag ist zuteilungsreif, wenn die vereinbarte Mindestansparsumme erreicht wurde und eine ausreichende Bewertungszahl vorliegt. Das hängt vom gewählten Tarif ab.
„Es geht auf jeden Fall weiter mit den Kündigungen“, sagt ein Sprecher des Bundesverbandes der Landesbausparkassen. Schließlich überschreiten laufend weitere Verträge die Zehn-Jahres-Grenze. Deutschlands Sparer haben fast 30 Millionen Bausparverträge (Volumen: 860 Milliarden Euro) abgeschlossen.
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