Mieter Kündigung wegen Eigenbedarf? BGH will genauere Prüfung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 573) kann ein Vermieter einem Mieter kündigen, wenn er Eigenbedarf für sich, seine Familie oder Angehörige seines Haushalts geltend macht.
Karlsruhe Bei Eigenbedarf hat der Mieter normalerweise schlechte Karten. Es sei denn, er beruft sich auf einen Härtefall. Bei wenigen bezahlbaren Wohnungen und vielen älteren Mietern geschieht das oft – und macht der Justiz zunehmend zu schaffen. Das darf nicht zum Problem der Mieter und Vermieter werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt an diesem Mittwoch zwei Eigenbedarfskündigungen zum Anlass, allzu schematischen Prüfungen der Gerichte einen Riegel vorzuschieben. Denn manchmal sind beide Seiten in Not.
Wie definiert das Gesetz den Härtefall?
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