Mieterportale Warum Mieterportale umstritten sind

Eine Maklerin spricht mit Interessenten bei einer Wohungsbesichtigung.
Frankfurt, Erfurt Der 27. November 2019 war ein guter Tag für das Legal Tech wenigermiete.de: Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte (Aktenzeichen VIII ZR 285/18), dass das Portal Verbrauchern weiterhin dabei helfen darf, überhöhte Mietzahlungen zurückzufordern.
Fraglich war nicht zuletzt, ob das Portal dafür einen Mietpreisrechner auf seiner Webseite anbieten darf. Damit können Betroffene prüfen, ob sie wegen der geltenden Mietpreisbremse Anspruch auf eine Rückzahlung haben. Nach Auffassung der Rechtsanwaltskammer Berlin sei diese vorbereitende Prüfung der Ansprüche aber nicht von den Befugnissen eines Inkassounternehmens gedeckt, sondern stelle eine für Legal Techs unerlaubte Rechtsberatung dar.
Konkret ging es um eine Klage des Portals für einen Mieter, der Ansprüche aus der Mietpreisbremse durchsetzen will. Der Mieter hatte seine Ansprüche an das Legal Tech abgetreten, das dann das Geld zurückforderte. Trotz des BGH-Urteils gibt es für Legal Techs wie die Mieterportale keine abschließende Klarheit.
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